LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um Zuschläge für Nachtarbeit in der deutschen Lebensmittelindustrie urteilt am Donnerstag (9.30 Uhr) der Europäische Gerichtshof (EuGH). Es geht um die Frage, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitssatz verstoßen. Hintergrund ist ein Verfahren am Bundesarbeitsgericht, in dem um einen entsprechenden Fall in einem Getränkekonzern gestritten wurde.
Der Manteltarifvertrag der Erfrischungsgetränke-Industrie sieht vor, dass unregelmäßige Nachtarbeit mit zusätzlich 50 Prozent vergütet wird. Im Gegensatz dazu wird regelmäßige Nachtarbeit nur mit 20 Prozent vergütet.