LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Dienstag (9.30 Uhr) darüber, ob ein EU-Gesetz über die Verwendung von Fluggastdaten mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist. EU-Recht sieht vor, dass Fluggastdaten in großer Zahl bei der Überschreitung einer Außengrenze der Europäische Union systematisch verarbeitet werden. So sollen terroristische Straftaten und andere schwere Kriminalität verhindert und aufgedeckt werden.
Im konkreten Fall beanstandet eine belgische Menschenrechtsorganisation, wie Belgien das EU-Recht umsetzt. Das dortige PNR-Gesetz verpflichtet etwa Flug-, Bahn-, Bus-, Fähr- und Reiseunternehmen, die Daten ihrer Passagiere, die über die Landesgrenzen hinaus unterwegs sind, an eine Zentralstelle weiterzugeben, in der unter anderem Polizei und Geheimdienste vertreten sind. Der Organisation ist das zu weitgehend.
Die sogenannte PNR-Richtlinie beschäftigt den EuGH immer wieder. So legten beispielsweise das Verwaltungsgericht Wiesbaden und das Amtsgericht Köln dem EuGH im Jahr 2020 Fragen zu dem EU-Gesetz vor. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden etwa hat erhebliche Zweifel am Datenschutz des Fluggastdatengesetzes. Nach Klagen zweier Fluggäste soll der EuGH auch in diesem Fall unter anderem klären, inwieweit die Richtlinien mit Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens und dem Schutz personenbezogener Daten vereinbar sind. Auch im Kölner Fall geht es um eine ähnliche Frage. In beiden Verfahren steht ein Urteil noch aus.