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EU will Anlegerschutz stärken - Vorerst kein Provisionsverbot geplant

Veröffentlicht am 09.05.2023, 18:19
Aktualisiert 09.05.2023, 18:30
© Reuters.

BRÜSSEL/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will den Anlegerschutz stärken. Ein Gesetzentwurf aus der Brüsseler Behörde für eine Kleinanlegerstrategie, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht etwa ein Verbot von Zuwendungen bei bestimmten Käufen ohne Beratung vor. Zudem wird unter anderem vorgeschlagen, den Grundsatz des "besten Interesses des Kunden" zu stärken und die Kunden besser und verständlicher über Provisionszahlungen zu informieren. Zuvor hatten andere Medien darüber berichtet.

Dem Entwurf zufolge soll mit den neuen Regeln erwirkt werden, dass Kleinanleger in der EU in der Lage sind, bessere Anlageergebnisse zu erzielen, als dies momentan der Fall sei. Derzeit seien Verbraucher unter anderem einem wachsenden Risiko ausgesetzt, etwa durch unrealistische Marketinginformationen über digitale Kanäle unangemessen beeinflusst zu werden. Einige Anlageprodukte seien zudem mit ungerechtfertigt hohen Kosten verbunden.

Auch ein Provisionsverbot von Finanzprodukten könnte dem Entwurf der Behörde zufolge noch nicht ganz vom Tisch sein. Er sieht zwar kein allgemeines Verbot vor. Drei Jahre nach Annahme der Vorschläge zum Schutz von Kleinanlegern wolle die Kommission aber den Erfolg überprüfen und gegebenenfalls alternative Maßnahmen vorschlagen, "einschließlich eines potenziellen Verbots von Anreizen", heißt es in dem Entwurf.

Dem Entwurf zufolge will die Kommission vorerst auf ein vollständiges Provisionsverbot verzichten, weil dies "erhebliche und plötzliche Auswirkungen auf bestehende Vertriebssysteme mit schwer vorhersehbaren Folgen hätte".

Der wirtschaftspolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion im EU-Parlament, Markus Ferber, lobte den Vorschlag als "ausgewogen". Ziel müsse sein, dass alle Kunden hin zu kosteneffizienten und passenden Produkten beraten werden. "Ein Komplettverbot hätte nur dazu geführt, dass viele Kunden von Finanzberatung ausgeschlossen worden wären."

Der Entwurf kann noch verändert werden. Nach derzeitigen Plänen will die Kommission ihre Kleinanlegerstrategie voraussichtlich am 24. Mai vorstellen. Die neuen Regeln müssen dann von den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament verhandelt werden.

Verbraucherschützern in Deutschland sind Provisionen für Finanzprodukte vor allem für Lebensversicherungen ein Dorn im Auge. Bei Verkäufen auf Provision erhalten etwa Versicherungsvertreter prozentual Geld von den Versicherungen und Banken für die Vermittlung von Finanzprodukten. Je teurer das Produkt, desto mehr Provision bekommt in der Regel der Vertreter.

Deutschlands oberster Versicherungsaufseher, Frank Grund, bekräftigte, die Bafin sei immer skeptisch gegenüber einem Provisionsverbot gewesen. Zumindest "komplexere Altersvorsorgeregelungen" erforderten eine angemessene Beratung, die auch entsprechend bezahlt werden müsse. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisierte den Entwurf als "überbürokratisiert".

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