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Experten dringen auf schnellere Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals

Veröffentlicht am 04.01.2023, 06:24
Aktualisiert 04.01.2023, 06:30
© Reuters

FRANKFURT (dpa-AFX) - Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiendeals dringen Experten auf eine schnellere Aufarbeitung. "Wir sind im Jahr elf nach Unterbindung solcher Geschäfte, und trotz über 1500 Beschuldigter lassen sich die Angeklagten an wenigen Händen abzählen", kritisierte Gerhard Schick, Vorstand bei der Bürgerbewegung Finanzwende. Die Cum-Ex-Aufklärung sei über Jahre im Schneckentempo verlaufen, "weil viele das Thema lieber unter den Teppich gekehrt haben". Er erwarte, dass sich die Aufarbeitung im neuen Jahr beschleunige. "Der Bundesgerichtshof hat die Urteile der ersten Instanz bestätigt, das stärkt die Staatsanwälte."

"Die bisherigen Urteile sind nur die Spitze des Eisberges", meint Christoph Spengel, BWL-Professor und Cum-Ex-Experte an der Universität Mannheim. Zwar sei die strafrechtliche Aufarbeitung auf einem guten Weg. "Doch die großen Namen wie die Deutsche Bank (ETR:DBKGn) sind noch nicht dabei." Die Personalkapazitäten in der Justiz seien immer noch zu klein, kritisierte Spengel.

Die Ermittlungen zu Cum-Ex-Deals laufen auf Hochtouren. Staatsanwaltschaften haben mehr als 1500 Beschuldigte identifiziert. Erste Prozesse endeten mit Freiheitsstrafen für Ex-Banker.

Bei Cum-Ex-Deals nutzten Banken und andere Beteiligte ein Schlupfloch, um sich nicht gezahlte Kapitalertragsteuern vom Staat erstatten zu lassen. Dabei schoben sie um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch in Paketen hin und her.

Dieser Praxis wurde mit einer ab 2012 wirksamen Gesetzesänderung ein Riegel vorgeschoben. 2021 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Der Steuerschaden in Deutschland wird auf rund 10 Milliarden Euro geschätzt. Nimmt man Cum-Cum-Geschäfte dazu, sind dem Fiskus laut Berechnungen von Spengel rund 36 Milliarden Euro entgangen. Bei Cum-Cum-Geschäften wurden Wertpapiere im Besitz ausländischer Aktionäre über den Dividendenstichtag an Partner in Deutschland verliehen, die sich dann Kapitalertragssteuer erstatten ließen.

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