BERLIN (dpa-AFX) - Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Bund und Länder nach Informationen der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung' (Dienstag) auf einen Kompromiss für ein neues Wettbewerbsrecht geeinigt. Demnach bleibt es bei der vom Bundestag beschlossenen Ausweitung des Kartellrechts auf Krankenkassen, Kassenfusionen werden künftig von den Kartellbehörden überprüft. Hingegen werde die Preiskontrolle von Stadtwerken den Wettbewerbshütern erschwert, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Verhandlungskreise. Gebühren kommunaler Anbieter dürften künftig unter bestimmten Umständen nicht mehr von den Kartellämtern überprüft werden.
Der Bundesrat hatte die im Oktober 2012 vom Bundestag beschlossene Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Die Länder hatten Bedenken gegen die Ausweitung des Kartellrechts auch auf Krankenkassen, weil sie unter anderem um die Versorgungsqualität der Patienten fürchteten. Mit dem Gesetz werden zugleich die Hürden für Pressefusionen gesenkt und die Sonderstellung von Presse-Großhändlern festgeschrieben./kr/DP/kja
Der Bundesrat hatte die im Oktober 2012 vom Bundestag beschlossene Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Die Länder hatten Bedenken gegen die Ausweitung des Kartellrechts auch auf Krankenkassen, weil sie unter anderem um die Versorgungsqualität der Patienten fürchteten. Mit dem Gesetz werden zugleich die Hürden für Pressefusionen gesenkt und die Sonderstellung von Presse-Großhändlern festgeschrieben./kr/DP/kja