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Frankreichs Verfassungsrat lehnt Volksabstimmung zu Rentenreform ab

Veröffentlicht am 03.05.2023, 19:34
Aktualisiert 03.05.2023, 19:45
© Reuters.

PARIS (dpa-AFX) - Die Gegner der umstrittenen Rentenreform in Frankreich sind mit einem weiteren Anlauf gescheitert, das längst beschlossene Vorhaben vielleicht doch noch zu kippen. Der Verfassungsrat in Paris hat am Mittwoch auch einen zweiten Antrag der Opposition auf eine Volksabstimmung abgewiesen. Große Aussichten für die Opposition oder die Gewerkschaften, die Reform von Präsident Emmanuel Macron doch noch zu stoppen, gibt es nun nicht mehr.

Bereits Mitte April hatte der Verfassungsrat einen ersten Antrag auf ein Referendum zur Deckelung des Renteneintrittsalters auf 62 Jahre als unzulässig abgewiesen. Außerdem hatte er die Reform grundsätzlich für rechtens befunden. Insofern waren dem zweiten Antrag wenig Erfolgsaussichten eingeräumt worden.

Mit der von Macron inzwischen in Kraft gesetzten Reform steigt das Renteneintrittsalter vom 1. September an schrittweise auf 64 Jahre. Die Proteste gegen das Vorhaben aber dauern an. Zuletzt kam es am 1. Mai zu Massenkundgebungen gegen die Reform. Am 6. Juni haben die Gewerkschaften erneut zu Demonstrationen aufgerufen.

Macron und seine Regierung setzen unterdessen auf eine Beruhigung der Lage und wollen möglichst schnell zu anderen Themen übergehen. Um wieder mehr Vertrauen in der Bevölkerung zu gewinnen, stellte Premierministerin Élisabeth Borne vor einer Woche ein 100-Tage-Programm mit Verbesserungsschritten in Bereichen wie Bildung, Gesundheit und Innerer Sicherheit vor.

Wie schon bei der Rentenreform steckt die Regierung aber in der Klemme, da sie im Parlament seit den Wahlen im vergangenen Sommer nicht mehr über eine absolute Mehrheit verfügt. Ein neues Migrationsgesetz verschob Borne darum auf den Herbst.

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