BRÜSSEL (dpa-AFX) - Größere Unternehmen in der EU sollen künftig bei Umwelt- und Menschenrechtsverstößen ihrer Lieferanten stärker in die Pflicht genommen werden. Die EU-Kommission präsentierte am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag, der Firmen dafür haftbar machen würde, wenn ihre Zulieferer gegen Menschenrechte verstoßen oder die Umwelt zerstören. Betroffen sind sowohl EU-Firmen als auch in der EU aktive ausländische Arbeitgeber - wie sie von der Richtlinie erfasst werden, ist aber unterschiedlich geregelt. Das Vorhaben muss noch von den EU-Staaten und dem EU-Parlament diskutiert und beschlossen werden, dabei kann es zu Änderungen kommen.
Der Richtlinienentwurf zielt auf größere EU-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 150 Millionen Euro weltweit ab. Für Firmen, die in Branchen mit einem höheren Risiko für Ausbeutung aktiv sind - dazu zählen etwa Bergbau, Textilindustrie oder Landwirtschaft - gelten Grenzwerte von mindestens 250 Angestellten und 40 Millionen Euro Umsatz. Die Maßstäbe für Risikobranchen sollen jedoch erst zwei Jahre später in Kraft treten.
Die betroffenen Unternehmen müssen dem Vorhaben zufolge ermitteln, ob sich ihre Geschäfte nachteilig auf Menschenrechte und Umwelt auswirken, und Verstöße falls erforderlich abmildern oder verhindern. Für Firmen aus Drittstaaten gelten nur die Umsatzgrenzen als Schwelle, der Umsatz muss jedoch in der EU und nicht weltweit erzielt werden.
Gegen Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, könnten EU-Länder etwa Geldbußen verhängen, wie die Kommission mitteilte. "Es ist besonders wichtig, den Opfern zu ermöglichen, eine Entschädigung für ihren Schaden zu erhalten", heißt es zudem. Dies würde bedeuten, dass die Opfer die Möglichkeit hätten, vor den zuständigen nationalen Gerichten eine zivilrechtliche Haftungsklage zu erheben. Dies ist dem Entwurf zufolge jedoch nur für Geschäftsbeziehungen mit Zulieferern vorgesehen, die auf Dauer angelegt sind.