BERLIN (dpa-AFX) - Die Fluggesellschaft Air Berlin darf nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ihr Kundenbetreuungszentrum ausgliedern. Das Gericht gab dem Unternehmen in einem Rechtsstreit mit dem Betriebsrat recht, wie ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage sagte. Er bestätigte damit einen Bericht des Touristikmagazins 'fvw'. Das Callcenter, in dem derzeit 183 Mitarbeiter beschäftigt sind, darf demnach an ein Fremdunternehmen übergeben werden. Air Berlin will auf diese Weise Kosten sparen.
Die Kundenbetreuung soll künftig die Luftfahrtservice Call Center GmbH (LCC) übernehmen, die mehrheitlich dem österreichischen Callcenter-Anbieter CCC gehört. Der Betriebsrat von Air Berlin hatte gegen die Ausgliederung eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Landesarbeitsgericht gab am Dienstagabend einer Beschwerde des Unternehmens statt. Der Verkauf des Kundenservices sei für sich genommen keine Betriebsänderung, die untersagt werden könnte, lautet nach Angaben des Sprechers eine zentrale Begründung des Beschlusses.
Der Betriebsrat befürchtet, dass das Callcenter nach einem Jahr aufgelöst wird. Im Juli 2013 waren noch rund 300 Mitarbeiter im Kundenservice von Air Berlin angestellt. Damals kündigte der Konzern die Ausgliederung an./brd/DP/fn
Die Kundenbetreuung soll künftig die Luftfahrtservice Call Center GmbH (LCC) übernehmen, die mehrheitlich dem österreichischen Callcenter-Anbieter CCC gehört. Der Betriebsrat von Air Berlin hatte gegen die Ausgliederung eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Landesarbeitsgericht gab am Dienstagabend einer Beschwerde des Unternehmens statt. Der Verkauf des Kundenservices sei für sich genommen keine Betriebsänderung, die untersagt werden könnte, lautet nach Angaben des Sprechers eine zentrale Begründung des Beschlusses.
Der Betriebsrat befürchtet, dass das Callcenter nach einem Jahr aufgelöst wird. Im Juli 2013 waren noch rund 300 Mitarbeiter im Kundenservice von Air Berlin angestellt. Damals kündigte der Konzern die Ausgliederung an./brd/DP/fn