ERFURT/RÜSSELSHEIM (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht befasst sich am (heutigen) Mittwoch (9.00) mit umstrittenen Sonderzahlungen an die IG Metall-Mitglieder beim Autobauer Opel. Das Unternehmen hatte 2010 im Zuge der Sanierungsverhandlungen mit der Gewerkschaft die Zahlung von jeweils 200 Euro ausschließlich an Gewerkschaftsmitglieder vereinbart. Zur Opel-Rettung hatte die Belegschaft damals Zugeständnisse gemacht. Die Zahlungen erfolgten nicht direkt, sondern über einen IG Metall-nahen Verein mit Sitz im Saarland. Nicht in der Gewerkschaft organisierte Opelaner pochen mit Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nun auch auf das Geld. Dem Bundesarbeitsgericht liegen von ihnen mehr als 150 Klagen vor.b