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Gericht erklärt Tübinger Verpackungssteuer für unwirksam

Veröffentlicht am 30.03.2022, 10:37
© Reuters.

MANNHEIM/TÜBINGEN (dpa-AFX) - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die in Tübingen eingeführte Verpackungssteuer für unwirksam erklärt. Die Klage einer Inhaberin einer McDonalds-Filiale war damit erfolgreich, wie ein Sprecher am Mittwoch in Mannheim mitteilte. Es wurde Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Seit Jahresanfang gilt in Tübingen wegen ausufernder Müllberge eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr und Coffee-to-go-Becher.

Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Sie soll voraussichtlich im April bekanntgegeben werden, hieß es. Die Entscheidung der Richter erging im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor dem Gericht am Dienstag.

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