DARMSTADT (dpa-AFX) - Die Fluggesellschaften Air Berlin und Condor beschäftigen mit Klagen gegen Flugverbote nach der Aschewolke eines ausgebrochenen Vulkans auf Island die Darmstädter Justiz. Das Verwaltungsgericht setzt sich seit Dienstagmorgen damit auseinander, ob die Verweigerung der Starterlaubnisse vor zwei Jahren für die Flughäfen Berlin, Hamburg und Bremen in Ordnung war. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt/Main hatte für etliche Stunden des 25. Mai 2011 das Fliegen nicht erlaubt. Nach Meinung der Fluggesellschaften lag aber dafür keine ausreichende Basis vor.
Geklagt wird gegen die Bundesrepublik, die von der Deutschen Flugsicherung vertreten wird. Um einen möglichen Schadensersatz soll es vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt nicht gehen. Dafür sind andere Gerichte zuständig./jba/DP/stw
Geklagt wird gegen die Bundesrepublik, die von der Deutschen Flugsicherung vertreten wird. Um einen möglichen Schadensersatz soll es vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt nicht gehen. Dafür sind andere Gerichte zuständig./jba/DP/stw