DORTMUND/MÜNSTER (dpa-AFX) - Drei Aufsichtsräte der Provinzial Nordwest sind mit ihrer Klage gegen eine ihrer Meinung nach zu hohe Ausschüttung der Versicherung an die Anteilseigner gescheitert. Das Landgericht Dortmund wies die Klage am Donnerstag ab. Die zuständige Kammer für Handelssachen machte deutlich, dass für das ehemalige Staatsunternehmen die Regeln des Aktienrechts ohne Abstriche anzuwenden sind. Daher könnten die Aktionäre uneingeschränkt über die Gewinnverwendung entscheiden. Die Kläger, die im Aufsichtsrat die Arbeitnehmer vertreten, hatten sich an der Ausschüttung von rund 70 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2012 gestört. Nach ihrer Meinung stand die Summe in keinem Verhältnis zum Grundkapital von 160 Millionen Euro (Az.: 18 O 65/13).b