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Gewerkschaften fordern mehr Tempo bei Wohngemeinnützigkeit

Veröffentlicht am 07.06.2023, 06:09
Aktualisiert 07.06.2023, 06:15
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Wer dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellt, soll steuerlich begünstigt und gefördert werden - mehrere Gewerkschaften und Betriebsräte fordern die Bundesregierung bei diesem Vorhaben zu mehr Tempo auf. "Ihre Regierung hat eine historische Chance, die Ausrichtung der Mietwohnungsmärkte in Deutschland grundlegend und nachhaltig zu verbessern", heißt es in einem offenen Brief von Verdi und der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) an Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP). Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

"Das wichtige Vorhaben einer neuen Wohngemeinnützigkeit darf nicht an unbegründeten Vorbehalten einiger Branchenakteure oder an einer unzureichenden Finanzausstattung der neuen Wohngemeinnützigkeit scheitern", schreiben die Gewerkschaften darin.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit festgelegt. Mit "steuerlicher Förderung und Investitionszulagen" wolle sie auf diese Weise "eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen", heißt es dort. Bereits früher waren mit solchen Regeln Wohnungsunternehmen gefördert worden, die ihre Wohnungen dauerhaft preiswert hielten.

Mit der Umsetzung ist die Regierung allerdings noch nicht sehr weit gekommen. Bauministerin Geywitz betonte zwar Ende vergangenen Jahres, dass neue Regeln in diesem Jahr kommen sollten. Doch passiert ist bislang wenig.

Die Gewerkschaften fordern nun ein konkretes Modell. "Die Bindung an Kriterien der Gemeinnützigkeit muss dauerhaft sein", schreiben sie in dem Brief an die Regierung. "Im Gegenzug erhalten die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen dauerhafte Steuererleichterungen." Da diese alleine nicht ausreichten, brauche es zudem Zuschüsse etwa für den Neubau gemeinnützigen Wohnraums "oder für das Einbringen von Wohnungsbeständen in die Gemeinnützigkeit".

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