LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Energiekonzern Eon kann voraussichtlich seine Klage gegen ein EU-Bußgeld von 38 Millionen Euro durchsetzen. Der einflussreiche Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag empfohlen, ein früheres Urteil gegen den Energieriesen teilweise aufzuheben (Rechtssache C-89/11 P). Dabei geht es um eine Geldstrafe, die die EU-Kommission 2008 gegen Eon verhängt hatte. Die Behörde verdächtigte den Konzern der verbotenen Preisabsprachen auf dem deutschen Strommarkt. In den meisten Fällen folgt das Gericht der Meinung des Generalanwalts.
Bei einer Razzia hatten Fahnder der Kommission im Jahr 2006 die Geschäftsräume der Münchener Eon Energie durchsucht und Dokumente als Beweismittel sichergestellt. Sie brachten die Unterlagen über Nacht in einem Raum im selben Gebäude unter, dessen Tür sie mit einem amtlichen Siegel der EU-Kommission sicherten. Am nächsten Tag fanden sie das Siegel beschädigt vor. Ob tatsächlich Dokumente verschwanden, konnte nicht geklärt werden.
Eon wies die Vorwürfe zurück und klagte gegen das Bußgeld. Das EU-Gericht erster Instanz hatte die Klage im Dezember 2010 abgewiesen, nun landete der Fall beim EuGH.
Eon kann nun darauf hoffen, dass das Bußgeld neu berechnet wird. Der Gutachter schlägt vor, dass das EU-Gericht erster Instanz die Summe nochmals prüfen solle. Seiner Ansicht nach hat das Gericht die Verhältnismäßigkeit der Geldbuße - die vom genauen Umsatz abhängig ist - nicht ausreichend geprüft. Falls das Siegel fahrlässig gebrochen wurde, müsse dies mildernd berücksichtigt werden./mt/DP/jha
Bei einer Razzia hatten Fahnder der Kommission im Jahr 2006 die Geschäftsräume der Münchener Eon Energie durchsucht und Dokumente als Beweismittel sichergestellt. Sie brachten die Unterlagen über Nacht in einem Raum im selben Gebäude unter, dessen Tür sie mit einem amtlichen Siegel der EU-Kommission sicherten. Am nächsten Tag fanden sie das Siegel beschädigt vor. Ob tatsächlich Dokumente verschwanden, konnte nicht geklärt werden.
Eon wies die Vorwürfe zurück und klagte gegen das Bußgeld. Das EU-Gericht erster Instanz hatte die Klage im Dezember 2010 abgewiesen, nun landete der Fall beim EuGH.
Eon kann nun darauf hoffen, dass das Bußgeld neu berechnet wird. Der Gutachter schlägt vor, dass das EU-Gericht erster Instanz die Summe nochmals prüfen solle. Seiner Ansicht nach hat das Gericht die Verhältnismäßigkeit der Geldbuße - die vom genauen Umsatz abhängig ist - nicht ausreichend geprüft. Falls das Siegel fahrlässig gebrochen wurde, müsse dies mildernd berücksichtigt werden./mt/DP/jha