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'HB': Banken sollen Beiträge zu Abwicklungsfonds steuerlich absetzen können

Veröffentlicht am 07.05.2014, 21:32
Aktualisiert 07.05.2014, 21:33

BERLIN/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Geldinstitute sollen Beiträge zum geplanten EU-Bankenabwicklungsfonds einem Medienbericht zufolge von der Steuer absetzen können. Wie das Handelsblatt (Donnerstag) berichtet, sei die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit ihrer Forderung gescheitert, dass Banken die Abgabe europaweit nicht steuerlich geltend machen dürfen. Das berichtet die Zeitung unter Berufung auf ein Schreiben von Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU). Die geplanten EU-Regelungen zur Bankenabgabe dürften aus juristischen Gründen "keine Vorschriften zur Steuerharmonisierung enthalten", heißt es darin.

Die bisherige nationale Abgabe zum deutschen Bankenfonds darf nicht steuerlich geltend gemacht werden. Eine solche Regel habe man europaweit aber nicht durchsetzen können, hieß es dem Blatt zufolge in Regierungskreisen.

Der Fonds zur Bankenabwicklung ist ein wesentlicher Teil der geplanten Bankenunion. Ziel der Bankenabwicklung (Single Resolution Mechanism/SRM) ist, dass im Fall der Schieflage einer Bank zunächst deren Aktionäre und Sparer herangezogen werden - und nicht mehr allein der Steuerzahler. Alle Länder sollen Notfallfonds aufbauen, die sich aus Abgaben der Banken finanzieren.e

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