KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eine Hotelgruppe ist mit einer Verfassungsbeschwerde wegen der Corona-Beschränkungen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage nicht zur Entscheidung an, wie es am Mittwoch mitteilte. Eine Verletzung von Grundrechten sei "nicht schlüssig aufgezeigt". Außerdem hätte die Unternehmensgruppe, zu der den Angaben zufolge 58 Hotels in Deutschland gehören, zunächst vor den Fachgerichten eine rechtskräftige Entscheidung erstreiten müssen. (Az. 1 BvR 1073/21)
Die Kläger hatten in ihrer 2021 eingereichten Verfassungsbeschwerde vorgebracht, durch die angeordneten Schließungen in ihrer Existenz bedroht zu sein. In Hotels und auf Reisen bestehe ein sehr geringes Risiko, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken. Die staatlichen Hilfen kritisierten sie wegen der vorgesehenen Obergrenze als ungerecht: Ein großes Unternehmen bekomme so nur einen kleineren Teil seiner wirtschaftlichen Schäden ersetzt.
Die Verfassungsrichterinnen und -richter begründen die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass zunächst grundsätzlich geklärt werden müsste, ob sich aus dem Infektionsschutzgesetz möglicherweise Entschädigungsansprüche ergeben. Zu dieser Frage verkündet der Bundesgerichtshof am Donnerstag sein erstes Urteil.