Sichern Sie sich 40% Rabatt
👀 👁 🧿 Biogen: +4,56% nach Quartalszahlen. Unsere KI erkannte das Potenzial bereits im März 2024.
Welche Aktie wird als nächstes durchstarten?
Jetzt Aktien finden

Ifo-Umfrage - Gastgewerbe mit Corona-Hilfen zufrieden - Einzelhandel nicht

Veröffentlicht am 11.05.2021, 09:59
Aktualisiert 11.05.2021, 10:00
© Reuters.

Berlin, 11. Mai (Reuters) - Die oft kritisierten Corona-Wirtschaftshilfen des Staats werden von Unternehmen zumindest teilweise als gut bewertet. In einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage des Ifo-Instituts wurden vor allem die November- und Dezember-Hilfen, also Entschädigungen für Umsatzausfälle, positiv vom Gastgewerbe gesehen. Sie gelten als besonders großzügig und bekommen in der Umfrage eine durchschnittliche Schulnote von 2,4. Etwa neun von zehn befragte Unternehmen waren berechtigt, sie zu beantragen. Sie wurden auch bei über 80 Prozent der Firmen bereits komplett ausgezahlt. Mit 3,5 wird dagegen die Überbrückungshilfe III vom Gastgewerbe als befriedigend eingeschätzt. Sie bietet im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Zuschüsse zu den Fixkosten, wenn Firmen einen Corona-bedingten Umsatzrückgang nachweisen können.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga war zuletzt immer wieder durch lautstarke Kritik an den Corona-Hilfen aufgefallen. "Die Hilfen reichen nicht aus", sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick zuletzt. Vor allem größere Betriebe fielen oft durch das Raster, weil die Zuwendungen gedeckelt seien. Zöllick verwies auf eine Dehoga-Umfrage, wonach gut 27 Prozent der Unternehmen von den Fördergrenzen betroffen seien. Außerdem decke die Überbrückungshilfe III im Schnitt nur 48 Prozent der Verluste ab. Bei den November- und Dezember-Hilfen konnten zwangsweise geschlossene Betriebe 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vorjahresmonat ersetzt bekommen - bei oft reduzierten Kosten. Restaurants konnten zudem mit Takeaway-Geschäften ihre Kasse aufbessern.

Deutlich kritischer als das Gastgewerbe zeigte sich in der Ifo-Umfrage der Einzelhandel, der erst kurz vor Weihnachten wegen steigender Infektionszahlen in der Pandemie seine Pforten schließen musste. Bei vielen Betrieben fiel das Weihnachtsgeschäft durch die Corona-Einschränkungen schwach aus, sie konnten aber keine November-Hilfe geltend machen und den Dezember auch nur teilweise. Der Einzelhandel bewertet diese Maßnahmen mit der Schulnote 4,6 - und die Überbrückungshilfe III, die allen Firmen mit einem Corona-Umsatzschwund offensteht, mit 4,3 nur etwas besser.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wurde wegen der Hilfen immer wieder kritisiert - zu viel Bürokratie bei den Anträgen und eine zu schleppende Auszahlung lauteten die Hauptvorwürfe. Mittlerweile sind seit Beginn der Corona-Krise im März 2020 aber rund 100 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen ausbezahlt worden. Hinzu kommen noch rund 30 Milliarden Euro an Kurzarbeitergeld.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.