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IG BAU stimmt Schlichterspruch zum Mindestlohn am Bau zu

Veröffentlicht am 31.03.2022, 15:46

FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Im Konflikt um den tariflichen Mindestlohn in der Bauwirtschaft hat die Bundestarifkommission der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) empfohlen, dem Schlichterspruch zuzustimmen. "Sicherlich haben wir auch Bauchschmerzen bei dem erzielten Kompromiss, aber wir kommen unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nach", sagte IG BAU-Chef Robert Feiger am Donnerstag. Ein kompletter Wegfall des tariflich vereinbarten Mindestlohns wäre für die "Baubranche mit den großen Aufgaben, die vor ihr liegen bei gleichzeitig hohem Fachkräftebedarf, fatal."

Die Arbeitgeber haben nach eigenen Angaben noch Abstimmungsbedarf. Die Erklärungsfrist läuft bis kommenden Freitag (8. April).

Der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel hatte in seinem Schiedsspruch vorgeschlagen, den unteren Mindestlohn in drei Stufen um jeweils 60 Cent zu erhöhen. Danach soll es dann jährlich einen automatischen Ausgleich in Höhe der Teuerung geben. Der höhere Mindestlohn II für Facharbeiter soll hingegen zum nächsten Jahr ganz wegfallen.

Bis Ende 2021 galt der Bau-Mindestlohn I von 12,85 Euro je Stunde sowie für Facharbeiter im Westen und in Berlin 15,70 Euro (Mindestlohn II). Damit liegen die Lohnuntergrenzen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde, der nach dem Willen der Bundesregierung ab Oktober auf 12 Euro steigen soll.

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