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IRW-News: Georox Resources Inc.

Veröffentlicht am 15.04.2013, 16:04

IRW-PRESS: Georox Resources Inc.: Georox Resources Inc. führt Satzung bezüglich Verständigungen ein

Georox Resources Inc. führt Satzung bezüglich Verständigungen ein

CALGARY, 11. April 2013 - Georox Resources Inc. ('Georox' oder das 'Unternehmen'), TSXV: GXR, gab heute bekannt, dass sein Board of Directors am 11. April 2013 die neue Satzung des Unternehmens (die 'Satzung bezüglich Verständigungen', 'Notice Bylaw') genehmigt hat. Die Satzung bezüglich Verständigungen erfordert eine Benachrichtigung des Unternehmens im Voraus unter gewissen Umständen, unter denen Nominierungen von Personen zur Ernennung als Director des Unternehmens von Aktionären vorgebracht werden, wenn es sich nicht um folgendes handelt: (i) Einberufung einer Versammlung gemäß den Bestimmungen des kanadischen Geschäftsaktiengesetzes Canada Business Corporations Act (Alberta) (das 'Gesetz'); oder (ii) ein gemäß den Bestimmungen des Gesetzes eingereichter Aktionärsantrag.

Die neue Satzung legt unter anderem eine Frist fest, innerhalb derer die Aktionäre vor jeder Jahreshauptversammlung oder außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre, bei der Directors gewählt werden, dem Unternehmen eine Verständigung betreffend der Ernennung von Directors vorlegen müssen und legt jene Informationen dar, die ein Aktionär in der Verständigung beinhalten muss, um Gültigkeit zu haben.

Im Falle einer Jahreshauptversammlung der Aktionäre hat die Verständigung des Unternehmens innerhalb von nicht weniger als 30 und von nicht mehr als 65 Tagen vor dem Datum der Jahreshauptversammlung zu erfolgen, vorausgesetzt, dass falls die Jahreshauptversammlung zu einem Datum stattfindet, welches weniger als 50 Tage nach dem Datum, an dem die erste öffentliche Bekanntgabe der Jahreshauptversammlung erfolgte, liegt, die Verständigung nicht später als zum Börsenschluss des 10. Tags nach einer derartigen Bekanntgabe erfolgen darf. Im Falle einer außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre (bei der es sich nicht ebenfalls um eine Jahreshauptversammlung handelt) hat die Verständigung des Unternehmens nicht später als zum Börsenschluss des 15. Tags nach der ersten öffentlichen Bekanntgabe des Datums der außerordentlichen Hauptversammlung zu erfolgen.

Die neue Satzung tritt mit unverzüglicher Wirkung in Kraft. Bei der nächsten Aktionärsversammlung des Unternehmens, welche am 10. Mai 2013 stattfinden wird, werden die Aktionäre aufgefordert, die neue Satzung zu bestätigen und zu ratifizieren.

Über Georox:

Georox ist ein kanadisches Rohstoffunternehmen, dessen Schwerpunkt auf dem Erwerb, der Exploration und der Erschließung von Erdöl- und Erdgaskonzessionsgebieten in Westkanada liegt. Die Aktien des Unternehmens notieren an der TSX Venture Exchange unter dem Kürzel GXR und an der Frankfurter Börse unter dem Kürzel OF6A.



Nähere Informationen erhalten Sie über:

Burkhard Franz, President und Chief Executive Officer

Tel: +1 (250) 712-2213

Fax: +1 (250) 712-2215

Website: www.georoxresources.com

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zu den künftigen Betriebsaktivitäten des Unternehmens und andere Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Tatsachen handelt. Zukunftsgerichtete Aussagen können häufig durch den Gebrauch von Begriffen wie 'werden', 'könnten', 'sollten', 'rechnen mit', 'erwarten' und ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden. Sämtliche Aussagen mit Ausnahmen von Aussagen zu historischen Fakten in dieser Pressemitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen. Hierzu gehören ohne Einschränkung Aussagen zu den künftigen Plänen und Zielsetzungen des Unternehmens. Es kann nicht gewährleistet werden, dass sich solche Aussagen als richtig erweisen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse und künftigen Ereignisse könnten erheblich von denen, die in solchen Aussagen erwartet werden, abweichen. Zu den wichtigen Faktoren, die zur Abweichung der eigentlichen Ergebnisse von den Erwartungen des Unternehmens führen könnten, zählen Explorationsrisiken, die regelmäßig in den Unterlagen, die das Unternehmen bei den Wertpapieraufsichtsbehörden einreicht, im Detail aufgeführt werden.

Leser sind ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Annahmen, die bei der Erstellung solcher Informationen herangezogen wurden, als falsch erweisen könnten. Bestimmte Ereignisse oder Umstände könnten bewirken, dass die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund zahlreicher bekannter und unbekannter Risiken und Unwägbarkeiten sowie anderer Faktoren von den Prognosen abweichen. Viele davon liegen außerhalb der Kontrolle von Georox. Folglich können wir nicht gewährleisten, dass zukunftsgerichtete Aussagen eintreten werden. Leser sind daher ausdrücklich darauf hingewiesen, sich nicht auf zukunftsgerichtete Informationen zu verlassen. Solche Informationen könnten sich, obwohl sie von der Unternehmensleitung zum Zeitpunkt ihrer Erstellung als angemessen betrachtet wurden, als falsch erweisen. Eigentliche Ergebnisse könnten wesentlich von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung sind ausdrücklich durch diesen vorsorglichen Hinweis eingeschränkt. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Meldung gelten zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung und Georox übernimmt keinerlei Verpflichtung, jegliche der zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderer Gründe öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren; es sei denn, es wird von den anwendbaren kanadischen Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

Die englische Originalmeldung finden Sie unter:

http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=27849

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