BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Bahn verstößt aus Sicht des Bundeskartellamts beim Vertrieb von Bahntickets über die eigene Mobilitätsplattform gegen Wettbewerbsrecht. "Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes nutzt die DB ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken", teilte die Behörde am Mittwoch mit. Konkret gehe es unter anderem um die Weitergabe von Daten, Werbe- und Rabattverbote sowie ein Vorenthalten verschiedener Provisionen für die Drittplattformen. Das Kartellamt wies die Bahn an, entsprechende Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern. Die Bahn kritisierte die Entscheidung und kündigte Rechtsmittel an. "Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein", teilte der Konzern mit.