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Kartellamt gegen neue Sonderrechte für Verlage und Sender

Veröffentlicht am 05.02.2014, 18:33
Aktualisiert 05.02.2014, 18:35

FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat sich gegen eine Lockerung des Wettbewerbsrechts für Verlage und Fernsehsender ausgesprochen. 'Das Kartellrecht ist flexibel genug', sagte Behördenpräsident Andreas Mundt der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung' (Donnerstag). Zugleich machte er deutlich, dass die von Springer (ETR:SPR) und Funke geplanten Gemeinschaftsunternehmen für Vertrieb und Vermarktung weiter kritisch geprüft würden. 'Was Springer und Funke vorhaben, hat natürlich eine andere Dimension, als wenn zwei Regionalzeitungen gemeinsam drucken oder ihre Blätter zusammen vertreiben', sagte Mundt dem Blatt.

Der Kartellamtspräsident wies Vorwürfe zurück, dass das Kartellamt deutsche Medienunternehmen im internationalen Vergleich benachteilige. Für viel Kritik, auch in der Politik, sorge immer noch die Untersagung der gemeinsamen Videoplattform von ARD und ZDF sowie des Gemeinschaftsportals von RTL und ProSiebenSat1 (ETR:PSM). 'Dass die alte Idee der National Champions nun gerade in der Medienwirtschaft eine Wiedergeburt erfährt, bleibt hoffentlich ohne praktische Auswirkung', sagte Mundt.

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