BONN/LIMBURG (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat gegen den Sprudelgerät-Hersteller Sodastream ein Bußgeld von 225 000 Euro verhängt. Die Behörde ahndet damit ein wettbewerbswidriges Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmens. Sodastream habe bei seinen Kunden den Eindruck erweckt, dass die notwendigen Kohlensäurezylinder ausschließlich von Sodastream selbst wiederbefüllt werden dürften, teilte das Kartellamt am Donnerstag in Bonn mit. Die Behörde hatte das Unternehmen aber bereits in einem Vorverfahren im Jahr 2006 angewiesen, auch Konkurrenten die Befüllung zu ermöglichen.
Sodastream habe im erneuten Verfahren kooperiert und zugesagt, die vom Amt beanstandeten Warn- und Sicherheitshinweise sowie Gewährleistungsausschlüsse zu korrigieren, teilte das Kartellamt mit. Für die kommenden drei Jahre müssten die Behälter zudem mit Hinweisen versehen werden, die auch auf andere Befüller hinweisen. Gegen die Entscheidung ist aber noch Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf möglich. Die deutsche Dependance des Unternehmens im hessischen Limburg war zunächst nicht zu erreichen.