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Keine nachträgliche Vergütung für Kartograph der Euro-Banknoten

Veröffentlicht am 25.05.2022, 10:53
© Reuters.

FRANKFURT (dpa-AFX) - Seine Europa-Grafik ist auf Euro-Geldscheinen milliardenfach im Umlauf, doch der Schöpfer kann vorerst nicht auf eine nachträgliche Vergütung hoffen: Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines 88 Jahre alten Kartographen aus Österreich abgelehnt, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) 5,5 Millionen Euro für die Nutzung seines Werkes verlangt. Das am Mittwoch bekanntgewordene Urteil (Az.: 2-06 O 52/21) ist nicht rechtskräftig, da noch Berufung eingelegt werden kann.

Der Mann hatte dem Gericht zufolge für seine Darstellung des Kontinents verschiedene Satellitenbilder und digitale Dateien verwendet, bearbeitet und verändert, Küstenlinien, Fjorde und Inseln verschoben sowie Oberflächenstrukturen und Farben überarbeitet. Sein Bild wurde demnach im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs für die Banknoten 1996 beim Siegerentwurf verwendet.

Der Österreicher übertrug gegen Zahlung von 2180 Euro die Nutzungsrechte an die österreichischen Nationalbank. Später ging die Lizenz auf die EZB über, die das Europa-Relief auf die Rückseiten sämtlicher Euro-Banknoten drucken ließ.

Das Gericht hielt die nach dem Urheberrecht erhobene Nachforderung von 2,5 Millionen Euro sofort und weiteren 3 Millionen Euro für die kommenden 30 Jahre nicht für rechtmäßig. Die Bilddatei sei zwar bei der Gestaltung der Banknoten verwendet worden, weiche aber gleichzeitig so weit ab, dass ein selbstständiges neues Werk geschaffen worden sei, begründeten die Richter ihr Urteil. Unter anderem seien die Farbe verändert und bestimmte geografische Elemente nicht übernommen worden.

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