KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht widmet sich am Mittwoch (10.00 Uhr) der Frage, ob der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder für den Klimaschutz nutzen darf. Die Union im Bundestag hält die Übertragung der Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro im Nachtragshaushalt 2021 für nicht verfassungskonform und hat in Karlsruhe geklagt. Eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts wird erst später erwartet.
Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte nicht genutzte Kreditermächtigungen im Haushalt mit Zustimmung des Bundestages rückwirkend so umgeschichtet, dass sie in den kommenden Jahren für Investitionen in den Klimaschutz genutzt werden können. Genehmigt worden waren die Kredite ursprünglich, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. 197 Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion wandten sich an das Verfassungsgericht, weil aus ihrer Sicht auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird.
In einer Eilentscheidung im November hatte der Zweite Senat grünes Licht gegeben - auch mit Blick auf Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn würde das Ganze gestoppt, stellte es sich später aber als verfassungsgemäß heraus, wäre der Schaden etwa in Form von Strompreiserhöhung womöglich groß, hieß es zur Begründung.
Im anderen Fall - wenn also erstmal alles wie geplant weiterläuft - würde der Bundeshaushalt mit maximal 60 Milliarden Euro belastet. Es sei davon auszugehen, dass diese Summe nicht bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgeschöpft werde, hatte das Gericht dazu mitgeteilt.
Zugleich merkte es allerdings an, dass bei dieser Haushaltsänderung durchaus gegen verfassungsrechtliche Vorgaben an notlagenbedingte Kreditaufnahmen des Bundes verstoßen worden sein könnte. Dies wollen die Richterinnen und Richter nun genauer unter die Lupe nehmen.