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Klinikum Bad Bramstedt beantragt Schutzschirmverfahren

Veröffentlicht am 01.06.2023, 17:02
Aktualisiert 01.06.2023, 17:15
© Reuters.

BAD BRAMSTEDT (dpa-AFX) - Die Klinikum Bad Bramstedt GmbH hat wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Neumünster beantragt. "Wir nutzen mit der Entscheidung unserer Gesellschafter für das Schutzschirmverfahren die rechtlichen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen", teilte Geschäftsführer Jens Ritter am Donnerstag mit. Man habe bereits länger nach Lösungen gesucht, etwa in einem Bieterverfahren Geldgeber zu finden. Die drei Tochtergesellschaften des Unternehmens seien nicht betroffen.

Der Antrag auf das Schutzschirmverfahren sei freiwillig und nur möglich, sofern ein Unternehmen nicht zahlungsunfähig sei und gute Aussichten für die erfolgreiche Neuaufstellung bestünden. Diese erfolgt nach Ritters Angaben bei laufendem Betrieb in eigener Verantwortung unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters. Die Entscheidungshoheit bleibe vorrangig bei der Geschäftsleitung. "Gehälter und Löhne der Mitarbeiter werden im Rahmen des Verfahrens mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit weiter finanziert. Mit weiteren Veränderungen haben unsere Mitarbeiter vorerst nicht zu rechnen", versicherte Ritter.

Das Unternehmen befindet sich nach eigenen Angaben seit Anfang 2020 in einer wirtschaftlich angespannten Situation. Gründe seien unter anderem Umsatzeinbußen während der Corona-Pandemie und die Inflation.

Die Klinikum Bad Bramstedt GmbH ist ein gemeinnütziger Konzern mit drei Standorten in Schleswig-Holstein und Hamburg mit 1000 Mitarbeitern. Das Klinikum hat den Angaben zufolge elf Fachkliniken mit 146 Krankenhaus- und 450 Rehabilitationsbetten, in denen jährlich mehr als 13 000 Patienten behandelt werden.

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