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Kürzung von EU-Geldern: Brüsseler Kommission legt Leitlinien vor

Veröffentlicht am 02.03.2022, 16:21
Aktualisiert 02.03.2022, 16:30
© Reuters.

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die neuen EU-Regeln zur Kürzung von Geldern bei Rechtsstaatsverstößen könnten bald greifen. Die EU-Kommission legte am Mittwoch Leitlinien zur Umsetzung vor - zwei Wochen, nachdem Polen und Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer Klage gegen das neue Instrument gescheitert waren.

Dieses war 2020 mit dem neuen siebenjährigen EU-Budget vereinbart worden. Es sieht vor, dass Brüssel EU-Gelder an jene Mitgliedsstaaten kürzen kann, die bestimmte Rechtsstaatsprinzipien missachten und damit finanzielle Interessen der EU gefährden. Dabei geht es um Milliardenbeträge. Der Mechanismus gilt offiziell schon seit 2021. Doch wartete die EU-Kommission vor der Anwendung auf das EuGH-Urteil.

Die jetzt veröffentlichten Leitlinien beschreiben, welche Maßstäbe dafür angelegt werden sollen. Voraussetzung für die Nutzung des Instruments ist zum Beispiel, dass die Verletzung bestimmter Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Rechtssicherheit oder Gleichheit vor dem Gesetz klar staatlichen Stellen zuzuordnen ist. Weitere Bedingung ist, dass die "wirtschaftliche Führung des Haushalts der Union oder der Schutz der finanziellen Interessen der Union" beeinträchtigt sind oder dass dies droht. Und dass kein sanfteres Mittel zur Ahndung eines Verstoßes wirkt.

Letztlich soll jeder Einzelfall geprüft werden. Insbesondere Polen und Ungarn könnte das Instrument treffen, denn sie sind seit längerem wegen Verstößen gegen Rechtsstaatsprinzipien und EU-Grundwerte im Visier der Kommission. Ob und wann die Behörde den neuen Mechanismus nutzt, hat sie sich bisher offengehalten.

Monika Hohlmeier, Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses im Europaparlament, machte Druck. "Da nun auch die verwaltungsinternen Voraussetzungen geschaffen sind, sollte die von der Kommission in Aussicht gestellte Anwendung der Haushaltskonditionalität konsequent und rasch erfolgen", meinte die CSU-Politikerin.

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