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Linke: Banken bei Steuerfluchthilfe Lizenz entziehen

Veröffentlicht am 06.02.2014, 05:21
Aktualisiert 06.02.2014, 06:05

BERLIN (dpa-AFX) - Die Linkspartei hat massive Konsequenzen für Banken gefordert, die Steuerhinterzieher unterstützen. Das Kreditwesengesetz solle so geändert werden, dass beim dritten nachgewiesenen Fall der Beihilfe automatisch die Banklizenz entzogen werde, verlangte Fraktionsvize Sahra Wagenknecht in der Düsseldorfer 'Rheinischen Post' (Donnerstag). Weiter forderte sie: 'Ab einer Million hinterzogene Steuern muss auch den beteiligten Bankern Haft drohen.' Allerdings lassen sich die Banken von ihren Kunden bei internationalen Transfers inzwischen vielfach zusichern, dass diese sich um die Versteuerung ihrer Erträge selbst kümmern.

Bund und Länder wollen rasch die Vorgaben bei Steuer-Selbstanzeigen verschärfen. Eine komplette Abschaffung der Regelung lehnen aber sowohl das Bundesfinanzministerium als auch Länderminister ab. Die seit langem geführte Diskussion war in den vergangenen Tagen durch Fälle prominenter Steuerhinterzieher neu angefacht worden: den der Frauenrechtlerin Alice Schwarzer und den des inzwischen zurückgetretenen Berliner Kulturstaatssekretärs André Schmitz.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sprach sich dafür aus, die Verjährungsfristen zu verdreifachen. In leichteren Fällen sind es derzeit fünf Jahre, in schweren zehn. Außerdem schlug er im BR-Magazin 'Kontrovers' vor, die zu zahlenden Strafzuschläge bei Selbstanzeigen auf zehn Prozent zu verdoppeln. Söder plädierte auch für eine Grenze, ab der eine Selbstanzeige nicht mehr vor Strafe schützen soll, nannte dafür aber keine konkrete Summe.

Nordrhein-Westfalens Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte den Dortmunder 'Ruhr Nachrichten' (Donnerstag), die Selbstanzeige dürfe nicht dazu führen, 'dass Steuerhinterzieher sich bei einer späten Offenbarung besserstehen als ehrliche Steuerzahler'.

Vorschläge für schärfere Regeln wie längere Verjährungsfristen liegen bereits vor. Im März beraten darüber zunächst die Länder. Danach könne der Bund sehr schnell ein Gesetzgebungsverfahren einleiten, erklärte das Finanzministerium am Mittwoch in Berlin.

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