😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Mehr Strom aus Braunkohle: Bislang keine Hinweise auf Verlängerung

Veröffentlicht am 05.05.2023, 15:14
Aktualisiert 05.05.2023, 15:16
© Reuters.
RWEG
-

ESSEN/BERLIN (dpa-AFX) - Der Energiekonzern RWE (ETR:RWEG) hat bislang keine Hinweise über längere Laufzeiten für die fünf Braunkohlekraftwerke, die wegen der Gaskrise länger am Netz sind. Bislang ist festgelegt, dass drei Anlagen bis spätestens Ende Juni und zwei Anlagen bis spätestens Ende März 2024 am Markt teilnehmen dürfen. "Ob die Bundesregierung Erweiterungen dieser Fristen plant, ist uns nicht bekannt", sagte ein Sprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Um die Stromerzeugung aus Gas zu reduzieren und damit Gas zu sparen, hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Wiederinbetriebnahme beziehungsweise den Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken ermöglicht.

RWE hatte im vergangenen Herbst drei Kraftwerksblöcke (Niederaußem E und F, Neurath C) aus der Sicherheitsbereitschaft zurück ans Netz gebracht. Sie nähmen im Rahmen des gesetzlichen Ordnungsrahmens zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2023 am Strommarkt teil, sagte der Sprecher. "Nach ihrer Stilllegung ist keine weitere Sicherheitsreserve vorgesehen." Der RWE-Vorstandsvorsitzende Markus Krebber hatte am Donnerstag gesagt: "Wir wollen die Kohlekraftwerke aus der Sicherheitsreserve nicht länger betreiben als nötig."

Die drei Anlagen dürfen auf der Grundlage einer Verordnung weiterlaufen. Ob es eine neue Verordnung gibt, die eine Verlängerung der Marktteilnahme ermöglichen würde, wird nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums derzeit geprüft. Diese Verordnung hatte es auch dem Energieunternehmen Leag erlaubt, im Lausitzer Revier die Kraftwerksblöcke Jänschwalde E und F aus der Reserve zu holen.

RWE darf außerdem zwei Kraftwerksblöcke (Neurath D und E), die ursprünglich bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, bis Ende März 2024 betreiben. "Bis dahin sollen sie vor dem Hintergrund der Situation bei der Gasversorgung im Markt verbleiben", sagte der Sprecher. Diese beiden Anlagen fallen unter das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. Das sieht vor, dass die Bundesregierung bis Ende September 2023 prüft, ob die Anlagen noch ein Jahr länger, also bis Ende März 2025, weiterbetrieben oder in eine Reserve überführt werden sollen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.