Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland soll vom 1. Oktober an ein Mindestlohn von 12 Euro je Stunde gelten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil für die Erhöhung der Lohnuntergrenze. Damit gab die Runde grünes Licht für die Umsetzung eines zentralen Versprechens von Kanzler Olaf Scholz (SPD) im Wahlkampf.
Diese 6 EU-Länder haben keinen gesetzlichen MindestlohnSchon vor der Erhöhung auf 12 Euro zählte Deutschland in der EU zu den Ländern mit vergleichsweise hohem Mindestlohn. Die seit Jahresanfang geltenden 9,82 Euro pro Stunde entsprechen bei einer Vollzeitstelle rechnerisch 1.621 Euro brutto im Monat. Höhere Mindestlöhne wurden bislang in Luxemburg (2.257 Euro), Irland (1.775 Euro), den Niederlanden (1.725 Euro) und Belgien (1.658 Euro) gezahlt. Frankreich liegt mit 1.603 Euro darunter.
Mit der Erhöhung auf 12 Euro dürfte Deutschland an Platz zwei der EU-Länder mit dem höchsten Mindslohn hinter Luxemburg aufsteigen. In osteuropäischen EU-Staaten sind die Mindestlöhne mit weniger als 750 Euro brutto im Monat deutlich geringer. Allerdings sind die Lebenshaltungskosten dort im Schnitt auch niedriger.
Sechs der 27 EU-Staaten, darunter auch einige mit überdurchschnittlichem Lohnniveau, haben keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn: Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.
Das Bundeskabinett will am Mittwoch (11.00 Uhr) die Erhöhung des Mindestlohns auf den Weg bringen. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht vor, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Oktober in einem außerplanmäßigen Schritt auf 12 Euro steigt. Davon sollen 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren.
Laut Entwurf soll danach zum üblichen Verfahren zurückgekehrt werden und die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wieder für die Anpassungen des Mindestlohns zuständig sein.