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Ministerium: Versorgungssicherheit bei Gas gewährleistet

Veröffentlicht am 24.03.2022, 12:05
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeswirtschaftsministerium sieht die Versorgungssicherheit bei Gas gewährleistet. Aktuell gebe es in Deutschland keine Versorgungsengpasslage, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Daher gebe es aktuell keine Notwendigkeit für eine Frühwarnstufe nach dem Notfallplan Gas. "Die Lage muss aber weiter genau beobachtet werden."

Auch werde das Ministerium die neuesten Entwicklungen mit Blick auf die Ankündigung des russischen Präsidenten Wladimir Putin, Energielieferungen nur noch in Rubel bezahlen zu lassen, genau untersuchen und auswerten. "Nach unseren Informationen ist es ein Verstoß gegen die privaten Verträge, da diese in der Regel in Euro abgewickelt werden." Habeck hatte Putin am Mittwoch einen Bruch von Verträgen vorgeworfen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hatte zuvor die Bundesregierung aufgefordert, die Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas auszurufen. BDEW-Chefin Kerstin Andreae sagte: "Es liegen konkrete und ernstzunehmende Hinweise vor, dass wir in eine Verschlechterung der Gasversorgungslage kommen."

Mit der Ankündigung Putins, dass Gaslieferungen in Zukunft in Rubel zu bezahlen seien, sei eine Auswirkung auf die Gaslieferungen nicht auszuschließen, so Andreae. Seitens der Bundesnetzagentur müssten Kriterien entwickelt werden, welche Industrien und Sektoren weiterhin mit Gas auch im Rahmen einer Gasmangellage versorgt werden.

Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen. Eine Frühwarnstufe bedeutet, dass konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.

Es folgt eine Alarmstufe mit einer Störung der Gasversorgung sowie eine Notfallstufe. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage" vor. Es müssten zusätzlich "nicht marktbasierte" Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung von "geschützten Kunden" sicherzustellen - das sind beispielsweise private Haushaltskunden.

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