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Mogelvorwurf bei Postbank-Übernahme: BGH-Urteil am 29. Juli

Veröffentlicht am 21.05.2014, 10:24

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit um den Aktienpreis bei der Postbank-Übernahme wird der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil erst am 29. Juli (9.00 Uhr) verkünden. Dies teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der BGH berät über eine Klage der Verlagsgesellschaft Effecten Spiegel, die als Postbank-Minderheitsaktionär im Zuge der Übernahme durch die Deutsche Bank 25 Euro pro Aktie bekommen hatte. Hauptaktionär Deutsche Post (ETR:DPW) hatte hingegen im Jahr zuvor fast das Doppelte kassiert (Az.: II ZR 353/12).

In der mündlichen Verhandlung am Dienstag hatte die Klägerin die Deutsche Bank (ETR:DBK) beschuldigt, bei der Übernahme der Postbank die Kleinaktionäre über den Tisch gezogen und ihnen zu wenig für ihre Aktien bezahlt zu haben. Bekommt die Klägerin recht, müsste die Deutsche Bank nachzahlen und Minderheitsaktionäre entschädigen - die Rede ist von bis zu 1,6 Milliarden Euro.

Der Effecten Spiegel, einst Besitzer von 150 000 Postbank-Anteilen, entgingen 4,8 Millionen Euro - sie klagt diesen "Nachschlag" nun ein. In den beiden Vorinstanzen war sie gescheitert. Experten räumen auch der BGH-Klage wenig Aussicht auf Erfolg ein.P/stb

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