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Mundt: Kartellstrafen nicht zweckgebunden verwenden

Veröffentlicht am 09.04.2013, 17:51
Aktualisiert 09.04.2013, 17:52
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Bundeskartellamts-Chef Andreas Mundt hat davor gewarnt, Kartellstrafen zweckgebunden zu verwenden. 'Bußgelder sollten nicht zu einem bestimmten Zweck instrumentalisiert werden', sagte er in einem 'Handelsblatt'-Interview (Mittwoch). Es dürfe nicht einmal der Anschein erweckt werden, dass die Intensität der Kartellverfolgung von finanziellen Bedürfnissen oder der Kassenlage bestimmter Einrichtungen abhängig gemacht würden. Hintergrund sind Pläne von SPD und Grünen, künftig die Verbraucherzentralen zu 'Marktwächtern' bestimmter Branchen auszubauen. Finanziert werden soll das aus den Bußgeldern, die das Kartellamt in einem Jahr verhängt. Im vergangenen Jahr waren es gut 300 Millionen Euro.

Wie Mundt in dem Gespräch weiter sagte, sollte die Finanzierung zusätzlicher Aufgaben für die Verbraucherzentralen aus dem Steueraufkommen sichergestellt werden. Schon aufgrund der starken Schwankungen bieten die Bußgelder nicht die finanzielle Verlässlichkeit, die diese Einrichtungen brauchen./ls/DP/stb

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