😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Nächstes Cum-Ex-Urteil: Vermögensverwalter bekommt Bewährungsstrafe

Veröffentlicht am 16.05.2023, 16:09
© Reuters.

BONN (dpa-AFX) - Bei der Aufarbeitung des milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandals kommt das zentral zuständige Landgericht Bonn voran. Am Dienstag verurteilte das Gericht einen früheren Mitarbeiter einer britischen Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung (Aktenzeichen: 29 KLs 5/22). Es ist das fünfte Bonner Urteil gegen Beteiligte des größten Steuerskandals in Deutschland, bei dem der Fiskus durch verschachtelte Aktiengeschäfte um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt wurde.

Bei den Deals, die ab 2006 im großen Stil praktiziert wurden und erst 2012 nach einer Gesetzesänderung ihr Ende fanden, verschoben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rum um den Dividendenstichtag hin und her. Danach ließen sie sich vom Staat Steuern zurückerstatten, die gar nicht gezahlt worden waren.

Lange war unklar, ob dies nur eine dreiste Abzocke unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke war oder ein krimineller Akt. 2021 wertete der Bundesgerichtshof Cum-Ex als Straftat. In den kommenden Jahren dürfte der Skandal in Hunderten Gerichtsverfahren gegen eine Vielzahl an Cum-Ex-Beteiligten weiter aufgearbeitet werden.

In dem Bonner Verfahren stand ursprünglich nicht nur besagter Mitarbeiter vor Gericht, sondern auch drei ehemalige Partner der Asset Management Gesellschaft. Das Verfahren gegen die drei Partner wurde allerdings abgetrennt, dies soll nun weitergehen.

Der am Dienstag verurteilte Ex-Mitarbeiter galt in dem Cum-Ex-Skandal eher als Randfigur. Aus Sicht des Gerichts machte er sich bei der Steuerhinterziehung nicht der Täterschaft, sondern nur der Beihilfe schuldig. Die Tatbeiträge des im administrativen Bereich der Firma tätigen Mannes seien bei den rechtswidrigen Geschäften "förderlich, aber nicht von zentraler Bedeutung gewesen", so das Gericht. Der Mann hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Separat zum Bonner Gericht befasst sich das Wiesbadener Landgericht mit Cum-Ex. Dort läuft derzeit ein Verfahren gegen den Steuerrechtler Hanno Berger, der eine Cum-Ex-Schlüsselfigur war. In Bonn wurde der 72-Jährige bereits zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt, nach einem Schuldspruch in Wiesbaden würde sich das Strafmaß noch erhöhen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.