NAUMBURG (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat mit einem Urteil einer englischen Unternehmensgruppe erlaubt, vorerst weiter Sportwetten im Internet anzubieten. Der 9. Zivilsenat wies damit eine Klage von Lotto Toto Sachsen-Anhalt zurück (Az: 9 U 73/111), wie eine OLG-Sprecherin am Montag mitteilte. Die Richter in Naumburg (Sachsen-Anhalt) kamen zu der Auffassung, dass das Sportwettenangebot der Briten zulässig ist. Die Dienstleistungsfreiheit dieses Anbieters dürfe nicht beschränkt werden. Lotto Sachsen-Anhalt habe nun die Möglichkeit, in Revision zu gehen und den Bundesgerichtshof anzurufen./pb/DP/jha