😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Osterreisewelle - Längere Wartezeiten am Frankfurter Flughafen

Veröffentlicht am 31.03.2022, 12:42
© Reuters.
LHAG
-
FRAG
-

FRANKFURT (dpa-AFX) - Fluggäste müssen sich während der Osterreisewelle am Frankfurter Flughafen teilweise auf längere Wartezeiten einstellen. "Insbesondere am späten Vormittag und in den frühen Nachmittagsstunden werden uns extreme Aufkommensspitzen vor eine große operative Herausforderung stellen" erläuterte Alexander Laukenmann, Geschäftsbereichsleiter Aviation beim Flughafenbetreiber Fraport (DE:FRAG) am Donnerstag. Trotz umfangreicher Maßnahmen unter anderem zur Rekrutierung von Mitarbeitern stehe noch nicht überall wieder in ausreichendem Maß Personal zur Verfügung.

"Diese Kombination führt sowohl für abfliegende wie auch für ankommende Reisende vielfach zu längeren Wartezeiten", sagte Laukenmann. "Wir bitten unsere Gäste um Verständnis - und um aktive Unterstützung." Fluggäste sollten die Reise sorgfältig vorbereiten und spätestens zweieinhalb Stunden vor Abflug im Terminal sein.

In vielen Bundesländern, darunter Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, beginnen am 8. April die Osterferien. Fraport erwartet bis zu 170 000 Reisende täglich. Jeden Tag würden etwa 1100 Flugzeuge in Frankfurt starten und landen. "Viele pandemiebedingte Regeln gelten weiterhin", betonte Laukenmann. Auch deshalb sollten Fluggäste mehr Zeit einplanen.

Fraport war in der Corona-Krise, in der die Fluggastzahlen eingebrochen waren, auf die Kostenbremse getreten. Wegen des erwarteten Urlauber-Ansturms in diesem Frühjahr und Sommer suchte das Unternehmen im operativen Bereich zuletzt rund 1000 neue Kräfte.

Lufthansa (DE:LHAG) verstärkt in der Osterreisewelle nach eigenen Angaben die Zahl der an Schaltern und Gates eingesetzten Beschäftigten. Am stärksten nachgefragt seien Reiseziele im Mittelmeerraum wie Portugal, Spanien und Griechenland sowie an der West- und Ostküste der USA. Das Unternehmen empfahl die Nutzung von Online-Services zur Prüfung von Dokumenten, die wegen Corona-Reiseregelungen weiter notwendig seien. Lufthansa biete ab 72 Stunden vor Abflug die Möglichkeit der digitalen Dokumentenprüfung auf der Webseite an. Ab 23 Stunden vor Abflug sei dies auch beim Online-Check-in möglich. An Bord gelte weiterhin die Maskenpflicht, betonte Lufthansa.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.