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OTS: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater / Neuer BDU-Leitfaden ...

Veröffentlicht am 08.01.2014, 10:34
Aktualisiert 08.01.2014, 10:45
Neuer BDU-Leitfaden zur Schutzschirm-Bescheinigung gibt klaren Rahmen

für die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen vor

Bonn (ots) - Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU)

und sein Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung haben jetzt

ihren Leitfaden zur Struktur eines Grobkonzeptes im Rahmen des

Schutzschirmverfahrens in der finalen Version veröffentlicht. Das

Gesetz zur Erleichterung der Unternehmenssanierungen (ESUG) setzt für

das Schutzschirmverfahren eine Bescheinigung der Sanierungseignung

voraus. Der BDU-Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung

unterstreicht mit dem Leitfaden seine Auffassung, dass für die

Ausstellung dieser Bescheinigung ein aussagekräftiges Grobkonzept

vorgelegt werden muss, um belastbare Aussagen treffen zu können, ob

das Unternehmen in der Krisensituation für das Schutzschirmverfahren

überhaupt geeignet ist und das Verfahren auch erfolgversprechend

durchlaufen werden kann. Die Entwurfsfassung des Leitfadens hatte den

Experten aus der gesamten Sanierungspraxis im Vorfeld für Ergänzungs-

und Änderungsvorschläge zur Verfügung gestanden.

Kostenloser Download des Leitfadens 'Struktur eines Grobkonzeptes im

Rahmen der Bescheinigung nach § 270 b InsO' unter:

www.bdu.de oder www.bdu.de/grobkonzept

OTS: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater

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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.,

Klaus Reiners (Pressesprecher)

Reinhardtstraße 34, 10711 Berlin und Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn

T +49 (0) 228 9161-16 oder 0172 23 500 58, rei@bdu.de

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