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OTS: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Fugen-s-Regulierung, Kommentar zu ...

Veröffentlicht am 06.02.2014, 20:52
Aktualisiert 06.02.2014, 21:05

Börsen-Zeitung: Fugen-s-Regulierung, Kommentar zu Investmentfonds von

Bernd Wittkowski

Frankfurt (ots) - Besteht ein Investmentfonds aus 'Anteilklassen'

oder aus 'Anteilsklassen'? Frag nach bei der BaFin! Die

Finanzaufsicht scheint neuerdings auf Kosten der Finanzmarktakteure

und damit indirekt zulasten der Anleger ehemalige Deutschlehrer zu

beschäftigen, die sich mit solchen Fragen auseinandersetzen, auf

deren ultimative Beantwortung die Menschheit seit Jahrhunderten

gewartet hat. So kann die Tragweite des vor allem aus

'Bratskartoffeln' bekannten Fugen-s nicht ernst genug genommen

werden, war doch schon die im Grundgesetz verankerte

'verfassungsgebende Gewalt' Gegenstand leidenschaftlicher

Diskussionen in Regierung und Parlament.

Nun endlich ist das brisante Thema in der Finanzmarktregulierung

angekommen. Während die 'verfassungsgebende Gewalt' (und dortselbst

auch - eindeutig falsch - 'das Deutsche Volk') bis heute allen

sprachpuristischen Attacken getrotzt hat, zieht die BaFin couragiert

gegen die 'Anteilsklassen' zu Felde und kennt dabei kein Pardon. Wo

kämen wir hin, wenn jeder Fondsanbieter ad libitum mit dem Fugen-s

herumfuhrwerken dürfte! Wagt es also eine bisherige

Kapitalanlagegesellschaft (KAG), in ihrem per Kleintransporter - den

braucht es für Dutzende Ordner mit Zehntausenden Seiten Papier - zur

BaFin beförderten Lizenzantrag als Kapitalverwaltungsgesellschaft

(KVG) das Fugen-s zu verwenden, kommt der Antrag zurück, und die

Zulassungsfrist läuft von vorn. Eine Übermittlung auf elektronischem

Wege, per Internet oder USB-Stick, wird übrigens nicht akzeptiert -

Neuland!

Die Verbannung der 'Anteilsklassen' ist mitnichten das einzige

Beispiel einer realsatirischen Aufsichtspraxis, die als

Korinthenkackerei noch wohlwollend umschrieben wäre. Nur ein weiteres

Exempel: Auch unterschiedliche Farben im Word-Änderungsmodus (weil

mehrere Bearbeiter ein Dokument in der Mache hatten) goutiert die

BaFin nicht. Welch Wunder, dass schon 3 - in Worten: drei - der 78

Mitgliedsgesellschaften des Fondsverbandes BVI die nach dem neuen

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erforderliche KVG-Zulassung erhalten

haben.

Man kann einen Finanzplatz auch kaputtregulieren und eine für die

Volkswirtschaft elementare und erfolgreiche Branche am Wachstum

hindern oder sogar vertreiben. Soweit 355 KAGB-Paragrafen dafür nicht

ausreichen, lässt sich gewiss mit einer exzessiv

bürokratisch-formalistischen Rechtsauslegung und -anwendung

nachhelfen. Da sind wir auf einem guten Weg. In Luxemburg können sie

sich vor Lachen über die deutschen Regulierungsmusterschüler (mit

Fugen-s!) gar nicht mehr einkriegen.

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