😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

OTS: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Leider wahr, Kommentar zur ...

Veröffentlicht am 28.07.2014, 21:21
OTS: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Leider wahr, Kommentar zur ...

Börsen-Zeitung: Leider wahr, Kommentar zur Verfassungsbeschwerde gegen

die Bankenunion von Bernd Wittkowski

Frankfurt (ots) - Noch 98 Tage bis zur europäischen Bankenunion:

Am 4. November soll die gemeinsame Aufsicht unter Federführung der

EZB als erste Stufe des Jahrhundertprojekts starten, das in seiner

Tragweite durchaus mit der 1999 aus der Taufe gehobenen Währungsunion

vergleichbar ist. Aber hoppla, ist das überhaupt erlaubt?

Die Initiative "Europolis" um den Berliner Finanzprofessor Markus

C. Kerber meint: nein. Sie hat Verfassungsbeschwerde gegen die der

Bankenunion zugrundeliegenden Rechtsverordnungen und gegen das

Zustimmungsgesetz zur Übertragung der Bankenaufsicht auf die EZB

angekündigt. Sie will zudem gegen den einheitlichen

Abwicklungsmechanismus und den Bankenabwicklungsfonds vorgehen. Die

Beschwerdeführer zweifeln (und verzweifeln) offenbar am deutschen

Parlamentarismus in den Zeiten einer großen Koalition: Hier werde ein

Vorhaben von der Bundesregierung betrieben und vom Bundestag kaum

beachtet, das eine Vergemeinschaftung von Bankenrisiken beinhalte,

die weit über alle bisherigen Rettungsfonds hinausgehe.

Das ist leider wahr. Man mag die Bankenunion für notwendig und

sinnvoll, gar für überfällig halten: Sie ist ja in der Tat eine

folgerichtige Absicherung des Binnenmarktes und der Währungsunion,

soll dazu dienen, den Teufelskreis zwischen Bankenkrise und

Staatsschuldenkrise zu durchbrechen und hätte direkt "nach

Maastricht" in Angriff genommen werden müssen. Des Beweises aus der

aktuellen Krise, die deutlicher denn je vor Augen führt, wozu ein

Flickenteppich nationaler Regeln und Aufsichtsregime führt, hätte es

gar nicht mehr bedurft.

Aber ist es vermessen, zumal angesichts der auf Bankkunden und

Steuerzahler zukommenden grenzübergreifenden Haftungsrisiken, daran

zu erinnern, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der nicht immer

wieder durch eine Art Notstandsregime unterlaufen werden darf? Der

Zweck - Krisenmanagement - heiligt eben nicht jedes Mittel. Und der

als Rechtsgrundlage der Bankenunion missbrauchte Artikel 127 (6) des

EU-Vertrages besagt in für Juristendeutsch ungewöhnlicher Klarheit,

dass eine weitreichende oder gar komplette Übertragung von

Bankaufsichtskompetenzen auf die EZB gerade nicht zulässig ist - eine

Meinung, die übrigens auch das Research der Deutschen Bank vertreten

hat.

Nötig wäre eine Vertragsänderung. Doch diesen Versuch haben

Regierungen und Parlamente erst gar nicht gewagt. "Eine Instabilität

des Rechts wiegt schwerer als eine Instabilität der Finanzen", hat

der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof gesagt. Wie recht er

hat.

OTS: Börsen-Zeitung

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/30377

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30377.rss2

Pressekontakt:

Börsen-Zeitung

Redaktion

Telefon: 069--2732-0

www.boersen-zeitung.de

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.