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OTS: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Schadensbegrenzung, Kommentar zur ...

Veröffentlicht am 03.06.2013, 21:01
Aktualisiert 03.06.2013, 21:04
Börsen-Zeitung: Schadensbegrenzung, Kommentar zur Börsensteuer von

Christopher Kalbhenn

Frankfurt (ots) - Die Signale aus Berlin sind ermutigend. Anstatt

die Börsensteuer ohne Rücksicht auf ihre zum Teil gravierenden

Risiken in der bisher vorgeschlagenen Form durchzudrücken, ist die

Koalition bereit, auf die Bedenken der Finanzbranche einzugehen und

die drohenden Schäden zu begrenzen.

Das ruft die Verfechter der Abgabe auf den Plan. Sie werden den

Vorwurf der Verwässerung nicht zuletzt an der in Aussicht gestellten

Verschiebung der Steuerpflicht im Derivatehandel festmachen.

Schließlich gilt gerade der Terminmarkt als eines der größten

Finanzmarktrisiken, die es in den Griff zu kriegen gilt. Tatsächlich

ist aber nicht nur die Verschiebung der Steuerpflicht, sondern sogar

die vollständige Schonung des Derivatemarkts aus Sicht des

Finanzplatzes absolut notwendig. Denn die Steuer würde den zur

Deutschen Börse gehörenden Terminmarkt Eurex gefährden.

Für den Finanzplatz wäre das sehr schädlich. Die Eurex ist eine

der weltweit führenden Terminbörsen. Ihren Aufstieg verdankt sie

insbesondere der Eroberung des Bund-Future-Geschäfts, das sie Ende

der neunziger Jahre der Londoner Liffe weggenommen hat. Alle

Versuche, ihr dieses Geschäft wieder zu entreißen, sind gescheitert.

Denn den Marktteilnehmern fehlte die Motivation, auf eine andere

Plattform zu wechseln. Die vollelektronische Eurex konnte den

Bund-Future nur durch eine historisch einmalige Konstellation

gewinnen. Ende der neunziger Jahre forderte die Finanzbranche die

Automatisierung des Terminbörsenhandels, und die Konkurrenz versäumte

die rechtzeitige Einstellung des Parketthandels.

Mit der Einführung der Börsensteuer für den Derivatehandel hätte

die Konkurrenz erstmals wieder eine Chance, der Eurex das

Bund-Future-Geschäft in großen Teilen oder sogar ganz wegzunehmen.

Der Hinweis, dass Abwanderung von Geschäft als Reaktion auf die

Börsensteuer dadurch vermieden wird, dass auch der Sitz des

Emittenten eines Finanzinstruments die Steuerpflicht auslöst, nützt

im Falle des Future-Handels nichts.

Die Steuer greift zwar bei den Bundesanleihen, auf die sich der

Bund-Future bezieht, weil der Bund als Emittent der Anleihen Teil des

Geltungsbereichs ist. Wenn aber eine außerhalb des Geltungsbereichs

residierende Börse einen Bund-Future lancieren würde, würde dieses

Emittentenprinzip nicht mehr greifen. Die Eurex müsste dann mit

börsensteuerpflichtigen Futures gegen Kontrakte antreten, die nicht

besteuert werden. Es liegt auf der Hand, wie dieser Kampf ausgehen

würde.

Originaltext: Börsen-Zeitung

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