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Veröffentlicht am 05.02.2014, 20:57
Aktualisiert 05.02.2014, 21:05

Börsen-Zeitung: Suchtmaschine, Kommentar zu Google von Detlef Fechtner

Frankfurt (ots) - Man kann trefflich darüber streiten, ob die

Zugeständnisse reichen, die Google den EU-Wettbewerbshütern angeboten

hat, oder nicht. Egal ob Juristen, Ökonomen oder Internet- Nutzer: Es

wird jede Menge Fürsprecher geben, die behaupten, dass damit ein

fairer Wettbewerb sichergestellt ist. Und es wird eine große Zahl

Kritiker geben, die Googles Korrekturen für völlig untauglich

erklären, um den Konkurrenten eine angemessene Chance zu geben. Ob es

reicht, drei Rivalen von Google auf Seite 1 der Suchergebnisse zu

zeigen, oder ob es nicht ein unlauterer Vorteil ist, wenn zunächst

nur die Google-Treffer auf der Landkarte erscheinen. Das und vieles

andere kann man so oder so sehen.

EU-Kommissar Joaquín Almunia hat drei Dinge klargestellt. Erstens:

Die EU ist nicht da, um Wettbewerber zu schützen, sondern Wettbewerb.

Zweitens: Es geht nicht darum, dass Unternehmen ihre Wettbewerber

identisch wie ihre konzerneigenen Dienste behandeln, vielmehr

gleichwertig. Drittens: Manchmal ist es aus Sicht der EU sinnvoller,

Zugeständnisse zu akzeptieren, die schnell umgesetzt werden können,

statt über 15 Runden zu gehen und damit in Kauf zu nehmen, dass ein

Marktführer seine Position noch über viele Jahre ausnutzen kann.

Diese drei Klarstellungen lassen sich zusammenfassend als ein

grundsätzliches Zugeständnis des obersten EU-Wettbewerbshüters lesen:

Kartellverfahren der EU schaffen keine letzte Gerechtigkeit, sondern

zielen auf pragmatische Lösungen, um eine Störung des Wettbewerbs

möglichst rasch und möglichst wirkungsvoll abzustellen. Mit Betonung

auf möglichst. Der Spanier weist damit zum Ende seiner Amtszeit auf

die Grenzen des EU-Wettbewerbsrechts hin. Brüssel kann zwar

eingreifen, wenn ein Quasimonopolist - etwa indem er Dienste seiner

Rivalen willkürlich aus Suchlisten verbannt - seine Kunden nur noch

von sich und seinen konzerneigenen Diensten abhängig zu machen

versucht. Aber die EU-Kommission kann nicht vorschreiben, dass ein

Marktführer überhaupt nicht mehr auf eigene Services hinweisen darf.

Kurz und gut: Die EU darf Suchmaschinen nur jene Praktiken verbieten,

die sie in Suchtmaschinen verwandeln. Dafür, dass Internet-Nutzer

demnächst, wenn sie eine Reise buchen wollen, problemlos die

Möglichkeit haben, sich von Expedia, Tripadvisor und Co. beraten zu

lassen, muss die EU-Kommission sorgen. Dafür, dass die Kunden es dann

auch tatsächlich tun, sind jedoch nicht Wettbewerbshüter

verantwortlich. Sondern die Wettbewerber.

OTS: Börsen-Zeitung

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