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OTS: Die Deutsche Kreditwirtschaft / Neue Wege der Anlageberatung möglich - ...

Veröffentlicht am 30.07.2014, 09:01
OTS: Die Deutsche Kreditwirtschaft / Neue Wege der Anlageberatung möglich - ...

Neue Wege der Anlageberatung möglich - Kunde entscheidet /

Honoraranlageberatungsgesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft

Berlin (ots) - Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die

Entscheidung des Gesetzgebers, mit dem Honoraranlageberatungsgesetz

die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Honorarberatung vorzugeben.

Das entsprechende Gesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft. Damit

eröffnet sich neben der weiterhin möglichen provisionsbasierten

Anlageberatung ein neuer Weg der Beratung. Nunmehr ist es an den

Kunden zu entscheiden, ob sich diese Art der Anlageberatung im Markt

durchsetzt.

Leider hat es der Gesetzgeber allerdings versäumt, nicht nur die

bei den Banken angesiedelten Honoraranlageberater, sondern auch die

(freien) Honorar-Finanzanlagenberater der Aufsicht der Bundesanstalt

für Finanzdienstleistungsaufsicht zu unterstellen. Das ist im

aktuellen Gesetz nicht vorgesehen. Diese Sonderbehandlung

widerspricht sowohl dem Grundsatz des Anlegerschutzes als auch der

Wettbewerbsgleichheit, da die Honorar-Finanzanlagenberater allein der

weniger spezialisierten Gewerbeaufsicht unterliegen.

OTS: Die Deutsche Kreditwirtschaft

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Pressekontakt:

Für die Deutsche Kreditwirtschaft

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.

Schellingstraße 4

10785 Berlin

Tel. 030 / 2021-1300

Fax: 030 / 2021-1905

E-Mail: presse@bvr.de

www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de

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