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OTS: Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin / Aufarbeitung der PROKON-Insolvenz ...

Veröffentlicht am 16.07.2014, 10:03
OTS: Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin / Aufarbeitung der PROKON-Insolvenz ...

Aufarbeitung der PROKON-Insolvenz deckt diverse Rechtsverstöße auf

Itzehoe/Hamburg (ots) -

- Voraussichtlich wird noch in 2014 Schadensersatzklage wegen

pflichtwidriger Handlungen gegen Carsten Rodbertus erhoben

- Prüfung ergibt, dass der Jahresabschluss 2012 voraussichtlich

nichtig und der für 2013 nicht testierbar ist

- Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität hat

Ermittlungsverfahren gegen den Gründer von PROKON eingeleitet

Die Sanierung der PROKON Regenerative Energien GmbH ("PROKON")

durch einen Insolvenzplan steht für den Insolvenzverwalter und sein

Team derzeit im Vordergrund ihrer Tätigkeit. Es wird intensiv an

diesem Insolvenzplan gearbeitet, der den Genussrechtsinhabern auch

die Möglichkeit eröffnen soll, sich künftig als Gesellschafter von

PROKON unternehmerisch zu beteiligen. Parallel wird mit Nachdruck die

Aufklärung der Geschehnisse verfolgt, die zur Insolvenz von PROKON

geführt haben.

"Die Aufarbeitung der wirtschaftlichen und finanziellen

Verhältnisse von PROKON macht weitere Fortschritte. Die Ermittlungen

haben eine Vielzahl an Anhaltspunkten für pflichtwidriges Verhalten

von Carsten Rodbertus ergeben, insbesondere aus der ungeprüften

Vergabe unbesicherter Kredite in Millionenhöhe" kommentiert

Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin den Stand der Prüfungen seines

Teams. Er geht davon aus, dass noch im Jahre 2014 eine umfangreiche

Schadensersatzklage gegen Herrn Rodbertus erhoben wird.

Nach Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die mit der

Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 beauftragt

ist, verstößt bereits der Jahresabschluss in 2012 gegen die

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung; er ist daher voraussichtlich

sogar nichtig. Erhebliche Teile des Anlagevermögens von PROKON sind

in diesem Abschluss falsch ausgewiesen. Der vormalige Abschlussprüfer

hatte diesem Abschluss bereits das Testat versagt. Aufgrund der

bestehenden Mängel und der rückwirkend nicht mehr rekonstruierbaren

Buchführung wird nun auch der Abschluss für das Geschäftsjahr 2013

nicht testierbar sein.

Darüber hinaus verdichten sich die Anhaltspunkte, dass Herr

Rodbertus bereits in 2013 von der bevorstehenden Insolvenz von PROKON

Kenntnis hatte. "Nach den von uns recherchierten Unterlagen gibt es

belastbare Nachweise, dass Herr Rodbertus durch aufmerksame

Mitarbeiter bereits weit vor Insolvenzantragstellung vor

schwerwiegenden Zahlungsproblemen gewarnt worden ist", stellt der

Insolvenzverwalter klar. Zur weiteren Aufarbeitung hat er eine auf

forensische Ermittlungen spezialisierte

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinzugezogen.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in

Lübeck hat jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Rodbertus

eingeleitet. Im Vordergrund der Ermittlungen stehen dabei nicht nur

die Bankrottstraftaten wegen Buchführungs- und Bilanzierungsvergehen

sowie die Insolvenzverschleppung. Auf Nachfrage hat die

Staatsanwaltschaft bestätigt, dass auch wegen Betrugs in besonders

schwerem Fall ermittelt wird. Dabei geht es zum einen um die

grundlegende Finanzierungsstruktur von PROKON ("Schneeballsystem"),

zum anderen um die Ausgabe von Genussrechten in zeitlicher Nähe zum

Insolvenzverfahren. Zudem konzentrieren sich die Staatsanwälte im

Zusammenhang mit der Vergabe unbesicherter Kredite in Millionenhöhe

auch auf den Tatbestand der Untreue in besonders schwerem Fall.

Fehlendes Rechtsverständnis demonstriert Herr Rodbertus

gegenwärtig auch durch sein Verhalten während des

Insolvenzverfahrens: Er versucht seit längerem, zunächst unter

Verwendung des "PROKON"-Namens, mit wiederholten und aggressiven

Falschdarstellungen Vollmachten für die Gläubigerversammlung am

22.07.2014 bei Genussrechtsinhabern zu erwirken. Es bedurfte

insgesamt drei Einstweiliger Verfügungen der Landgerichte Hamburg und

Kiel, um jedenfalls diese Verletzung der Rechte von PROKON zu

unterbinden.

"Bei dieser Sachlage müssen sich alle Genussrechtsinhaber

ernsthaft fragen, auf welcher Basis sie sich Herrn Rodbertus bzw.

seinem Mittelsmann Alfons Sattler weiter anvertrauen wollen. Auch die

Behauptungen von Herrn Rodbertus zur Ertragsfähigkeit von PROKON sind

reine Phantasiezahlen ohne Bezug zur Realität", sagt der

Insolvenzverwalter, den täglich zahlreiche Widerrufe der von Herrn

Rodbertus zunächst erwirkten Vollmachten erreichen.

Penzlin weiter: "Herr Rodbertus stilisiert die anstehende

Gläubigerversammlung zu einem Kampf. Darum geht es hier aber

überhaupt nicht. Es geht um die Gläubiger, das Unternehmen PROKON und

die Arbeitsplätze. Das Insolvenzverwaltungsteam, die beauftragten

Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaften sowie

technische Sachverständige haben unter meiner Leitung ein

Sanierungskonzept entwickelt, das sich an realistischen Maßstäben

orientiert. Herr Rodbertus ist demgegenüber bisher nur mit

inhaltslosen Aussagen im Gewand der Frage "Sind Sie für die Sanierung

oder für die Zerschlagung?" auf Stimmenfang gegangen. Ich empfehle

allen Gläubigern, auf diese Vereinfachungen nicht hineinzufallen. Sie

gefährden damit ihr Vermögen."

Während Herr Rodbertus damit wirbt, PROKON könne einen Cash-Flow

von EUR 158,3 Mio. erwirtschaften und sei eigentlich ein kerngesundes

Unternehmen, haben die Prüfungen der vom Insolvenzverwalter

beauftragten Unternehmensberatungsgesellschaft bestätigt, dass PROKON

in 2015 allenfalls liquide Mittel von EUR 67,1 Mio. erwirtschaften

kann. Herr Rodbertus verspricht zudem nach einem - nicht näher

dargelegten - "Konzept" eine Auszahlung von 90-100% der

Genussrechtsforderungen in den nächsten 3-5 Jahren, und dies bei

einer Verzinsung von 2-3%. Penzlin kommentiert: "Diese Rechnung kann

niemals aufgehen. Das Versprechen hat die gleiche Qualität wie die

Zusicherung, die er bei Zeichnung der Genussrechte gegeben hatte. Er

hatte 6-8% Zinsen versprochen. Das Ergebnis ist bekannt. PROKON ist

jetzt insolvent".

Umfangreiche Informationen zum Insolvenzverfahren - einschließlich

der vorstehenden Sachverhalte - hat der Insolvenzverwalter allen

Gläubigern online zur Verfügung gestellt: Mit seinem Bericht vom

13.07.2014 hat er sein vorheriges Sachverständigengutachten um

aktuelle Erkenntnisse der letzten drei Monate ergänzt. In diesen

Bericht können die Gläubiger mit einer PIN Einsicht nehmen, die ihnen

der Insolvenzverwalter in diesen Tagen zugesandt hat.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss über die

Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischenzeitlich rechtskräftig

geworden ist. Das Landgericht Itzehoe hat die drei eingelegten

Beschwerden als unzulässig und im Übrigen auch unbegründet

zurückgewiesen. Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde

nicht zugelassen. Damit ist die Grundlage geschaffen, um alle

Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens gleich zu behandeln.

OTS: Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin

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Pressekontakt:

Tina Mentner

Telefon: 0211/430 79-217

Mobil: 0172/253 88 42

E-Mail: tmentner@heringschuppener.com

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