😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

OTS: wp.net e.V. / Wirtschaftsprüfer kritisieren Arbeit der ...

Veröffentlicht am 16.07.2014, 07:57
OTS: wp.net e.V. / Wirtschaftsprüfer kritisieren Arbeit der ...

Wirtschaftsprüfer kritisieren Arbeit der

Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK)

München (ots) - Einleitung

Die Mitglieder der APAK wurden vom Bundesministerium für

Wirtschaft als Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer und als

Kontrollgremium insbesondere für die Jahresabschlüsse der

DAX-Unternehmen berufen. Ihr kürzlich vorgelegter Tätigkeitsbericht

2013 hat zu massiver fachlicher Kritik aus den Reihen der deutschen

mittelständischen Wirtschaftsprüfer geführt.

Tobias Lahl, Gf. Vorstand von wp.net: "Da die Ergebnisse der von

der APAK durchgeführten Inspektionen die Kontrollaufgaben der

Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse der kapitalmarktorientierten

Unternehmen unterstützen sollen, ist hierdurch in Zeiten der

Finanzkrise eine weitere Verunsicherung der Märkte nicht

auszuschließen".

Fachliche Hinweise

APAK-Feststellungen nicht nachprüfbar, für Wirtschaftsprüfer und

Prüfungsausschuss daher wenig geeignet Unter 2.1.2. des Berichts

bemängelt die APAK eine "kritische Grundhaltung" bei der Prüfung von

Vermögenswerten, d.h. der gesamten Aktivseite einer Bilanz.

Generell hat hier der Wirtschaftsprüfer (WP) die korrekte

Bilanzierung und Bewertung unter Berücksichtigung der zukünftigen

Entwicklungen zu beurteilen.

Die APAK stellt hierzu lapidar fest, dass "in zu vielen Fällen

keine geeigneten Prüfungshandlungen vorgenommen" wurden. Die

Wirtschaftsprüfer kritisieren, dass die APAK ihre Mängelfeststellung

nicht konkretisiert. So macht es einen wesentlichen Unterschied, ob

es sich um Sachanlagen und die Schätzung deren Nutzungsdauer, um die

Höhe eines Geschäfts- oder Firmenwertes, oder um die Werte von

Finanzanlagen bzw. Finanzinstrumenten handelt, ob für die

betreffenden Positionen Marktpreise bestehen oder

Simulationsrechnungen vorgenommen werden müssen. WP StB CPA Dr.

Richard Wittsiepe, wp.net-Ausschussvorsitzender "EU-Prüferreform":

"Die Aussage der APAK ist daher für den Berufsstand gar nicht

nachprüfbar und für den Prüfungsausschuss wenig hilfreich".

Zu dieser grundsätzlichen Schwäche der APAK-Kritik kommt hinzu,

dass es sich bei den Mitgliedern der APAK um Personen handelt, die

über keine bzw. kaum Erfahrung im Bereich der Abschlussprüfung

verfügen.

Geringe Ursachentiefe begünstigt Fehlurteile

Anderenfalls hätte die APAK nämlich erkennen können, dass das

Unterlassen zeitintensiver Prüfungshandlungen nicht durch eine

mangelhafte kritische Grundhaltung des Prüfers verursachte sein muss.

WP StB Michael Gschrei (ehemals Präsident und jetziges

Beiratsmitglied der WPK sowie Gf. Vorstand von wp.net): "Ursächlich

für die fehlerhafte Prüfung dieser Aktiv-Posten sind eher zu niedrige

Stundenkalkulationen, die wiederum auf niedrigem Honorar basieren.

Eine Befragung des Vorstands ist nun einmal weniger zeitaufwändig,

als die Anforderung, Durchsicht und Kontrolle von

Dritt-Bestätigungsaktionen."

Die gleiche mangelnde Ursachenforschung hinsichtlich der von der

APAK kritisierten Arbeit der Prüfer betrifft die "unzureichende

Überwachung der Prüfungsdurchführung". Hier verweisen die WPs auf

mehrere mögliche Ursachen. So kann die Zeitplanung der WP-Praxis

generell zu knapp gehalten sein, oder die Qualität der eingesetzten

Mitarbeiter (Praktikanten oder im Ausland sitzende Mitarbeiter, statt

erfahrene Mitarbeiter vor Ort) reichte für eine zielgerichtete

Prüfung nicht aus. Die Antworten auf Fragen zu den

Verantwortlichkeiten für derartige Mängel bleibt die APAK schuldig.

Der Prüfer bleibt weiter das "Bauernopfer". Warum werden

Gesellschaften geschont?

In gleicher Weise berichtet sie über einen Anstieg ihrer

wesentlichen Beanstandungen bei den Inspektionen und darüber, dass

die entsprechenden Abschlussprüfer persönlich belangt wurden.

Gleichzeitig wünscht sich die APAK, dass auch Maßnahmen gegen die

Prüfungsgesellschaften möglich wären (S. 17 des Berichts). Hierbei

berücksichtigt die APAK nicht ihre Möglichkeit, bei Mängeln in der

Berufsarbeit einer WP-Gesellschaft die Kommission für

Qualitätskontrolle (KfQK) einschalten zu lassen. Diese hat nämlich

schon heute die Möglichkeit, das System der Berufsarbeit einer

WP-Gesellschaft (Qualitätssicherungssystem) einer erneuten

Überprüfung unterziehen zu lassen. Dabei droht der Gesellschaft die

Gefahr, dass ihr die für die Durchführung von gesetzlichen

Abschlussprüfungen vorgeschriebene Teilnahmebescheinigung entzogen

wird.

Oftmals sind nämlich nicht die einzelnen Prüfungsteams

verantwortlich, sondern der berufswidrige Termin- und Kostendruck,

dem die verantwortlichen Prüfer durch ihre Gesellschaften ausgesetzt

sein können. Daher fordern die Berufspraktiker die APAK auf, bei den

festgestellten Mängeln gerade auch die Geschäftsführung der

Prüfungsgesellschaft zur Verantwortung zu ziehen.

Kein Urteil zu den Effizienzmaßnahmen der Gesellschaften

Unter 2.1.4. des Berichts "Thematischer Review zu

Effizienzmaßnahmen der Praxen" nennt die APAK Maßnahmen, die Prüfer

zur Steigerung der Prüfungseffizienz einsetzen. Hierbei wird aber

keine substanzielle Aussage zur inhaltlichen Ausgestaltung und zur

Eignung als Lösung der o. g. Probleme gemacht.

Insbesondere bemängeln die WPs, dass der Bericht keine

Feststellungen zu Fragen der Wesentlichkeit beinhaltet und keine

Vorschläge zur Ableitung und Bezifferung derartiger Grenzen (%-Sätze)

macht. Auch wird im APAK-Bericht über die zunehmende Auslagerung

standardisierter Tätigkeiten auf Shared Service Center der

WP-Gesellschaften berichtet, ohne hierzu eine inhaltliche und vor

allem berufsrechtliche Würdigung zu liefern. Mit der lapidaren

Nennung des offensichtlich oft praktizierten Vorgangs wird diesem

Mangel nicht abgeholfen. Ein ebenfalls nicht konkretisiertes

Schlagwort ist die Forderung nach "Anpassung der Personal- und

Teamstruktur", ohne diese Forderung, z.B. bezüglich der fachlichen

Erfahrung und Kompetenz der Mitglieder der Prüfungsteams, bzw. den

Anteil der nicht fachlich ausgebildeten Mitglieder des Prüfungsteams,

zu konkretisieren.

Fazit: Verbesserungspotenziale des Berichts

Der APAK-Bericht 2013 ist für die deutschen Wirtschaftsprüfer

derart ungenau, dass sie sich dessen genereller Kritik zwar stellen

wollen, aber mangels Konkretisierung nicht stellen können. Der

Bericht bestätigt insgesamt die Forderung der "EU-Richtlinie über

Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen ..." vom 27.05.2014 nach der

die berufsstandunabhängige Prüferaufsicht mit "ehemaligen

Berufspraktikern" und nicht mit "Berufsfremden" zu besetzen ist. Da

diese Besetzung durch den Bundesminister für Wirtschaft erfolgt,

kommt auf den zuständigen Bundeswirtschaftsminister, Herrn Sigmar

Gabriel, eine für die deutsche Wirtschaft und ihre Prüfer bedeutsame

Aufgabe zu.

APAK-Ausblick 2014

Stark umstrittene Rechtsmäßigkeit der APAK-Tätigkeit bzgl. der

Sonderuntersuchung(SU)

Der Bericht erwähnt nicht, dass die direkte Zuständigkeit der APAK

für die Inspektion der Berufsarbeit deutscher WPs derartige

rechtliche Zweifel hat aufkommen lassen, dass in 2014 ein

Widerspruchsverfahren anhängig wurde. Gerichtlich soll exemplarisch

geprüft werden, ob die 2012 erfolgte Übertragung der Durchführung der

Inspektionen von der WPK auf die APAK überhaupt rechtmäßig ist.

Gesetzlich besteht seit 2005 die eigentliche Aufgabe der APAK

zu kontrollieren, ob die WPK ihrerseits die Anforderungen

insbesondere in Bezug auf die Berufsaufsicht und die

Qualitätskontrolle erfüllt (duale Aufsichtsstruktur).

Zwischenzeitlich reklamiert die APAK für sich jedoch eine

eigenständige/originäre Prüfungskompetenz, obwohl sie vom Gesetzgeber

bewusst nur als "nicht rechtsfähige Personengemeinschaft eigener Art"

geschaffen wurde. "Insofern dürften erhebliche rechtliche Zweifel

bestehen, ob die APAK als eben solches nicht rechtsfähiges Gebilde

überhaupt Vertragspartner der von ihr selbst als

Berechtigungsgrundlage angeführten Vereinbarung vom April 2012 mit

dem Zweck der rechtsgeschäftlichen Übertragung derartiger Kompetenzen

sein konnte"; so Prof. Dr. Graf v. Stuhr, früherer Rechtsprofessor

und jetziges Beiratsmitglied der WPK.

Auch ein stets von der APAK und dem WPK-Vorstand angeführtes

Rechtsgutachten von Prof. Kluth bestätigt allenfalls eine ohnehin nur

von einer Minderheitsmeinung anerkannte öffentlich-rechtliche

Rechtsfähigkeit, d.h. die Fähigkeit, klagen und insbesondere verklagt

werden können - was aber gerade nichts über eine hier vermutlich gar

nicht vorhandene zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit besagt. Weiter

wird von den WPs kritisiert, dass mit der Übernahme der SU durch die

APAK die Oberaufsicht entfallen ist.

Prüferaufsicht und "Prüfersterben"

Der Bericht geht nicht auf die dramatisch gestiegene Konzentration

auf dem Prüfermarkt für gelistete Unternehmen ein. Es werden

insbesondere keine belastbaren Gründe für den starken Rückgang von

Prüfern von PIE (Public Interest Entities) von rund 180 im Jahr 2007

(Start der Inspektionen) auf 97 Prüferpraxen in 2013 genannt. Dr.

Richard Wittsiepe: "Diese Entwicklung steht im klaren Widerspruch zum

Bestreben der EU-Kommission, die Konzentration - und damit die

Marktmacht der Großen - zu verringern".

Abschließend müssen wir die Ansprüche der APAK zurückweisen, wenn

sie fordert:

- Unmittelbare operative Zuständigkeit für Abschlussprüfer

kapitalmarktorientierter Unternehmen,

- Einheitlicher Ansatz in der Aufsicht über alle gesetzlichen

Abschlussprüfer,

- Methodische Angleichung der Qualitätskontrolle an die

Inspektionen und -Zuständigkeit für alle Fälle von

Berufspflichtverletzungen

Weitere Informationen auf http://wp-net.com/index.php/presse.html

Der 2005 gegründete wp.net Verband mit seinen rund 1000

Mitgliedern ist der einzige Verband für die mittelständische

Wirtschaftsprüfung in Deutschland mit Sitz in München.

OTS: wp.net e.V.

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/113532

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_113532.rss2

Pressekontakt:

Kontakt: wp.net e.V.

GF. Vorstand:

Michael Gschrei und Tobias Lahl, beide WP StB

Ansprechpartner: Michael Gschrei

Theatinerstr. 8 80805 München

Tel.: (089) 552693-44 Fax: (089) 552693-46

Internet: www.wp-net.com

eMail: info@wp-net.com

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.