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Veröffentlicht am 28.03.2012, 12:34
'Börse Online'-Umfrage unter den 30 DAX-Konzernen: Stimmabgabe per

Briefwahl setzt sich durch

Frankfurt (ots) - Erweitertes Angebot für Anleger, die nicht zur

Hauptversammlung kommen können / Bei Allianz und Münchener Rück

Abstimmung in Echtzeit möglich / Zumindest teilweise Übertragung des

Aktionärstreffens im Internet inzwischen Standard / Bislang räumt

keine Gesellschaft Online-Teilnehmern Rede- und Fragerecht ein

Die DAX-Konzerne haben ihr Angebot für Aktionäre ausgebaut, die

nicht zur Hauptversammlung kommen können. Wie eine Umfrage des

Anlegermagazins 'Börse Online' (Ausgabe 14/2012, EVT 29. März) unter

den 30 Index-Mitgliedern ergeben hat, können die Aktionäre derzeit

bei gut der Hälfte der Unternehmen ihr Stimmrecht auch per Briefwahl

wahrnehmen. Noch vor zwei Jahren stellten lediglich zwei Konzerne

diese Methode zur Verfügung. 'Die Briefwahl hat sich durchgesetzt',

urteilt Klaus Schmidt vom Aktienregister und

Hauptversammlungsdienstleister Adeus aus München. 'Aktionäre

schätzen, dass sie dabei unmittelbar abstimmen.' Im Prinzip

funktioniert das Verfahren wie die Briefwahl zum Bundestag. Im

Gegensatz zur Politik ist allerdings bereits eine Online-Variante

möglich, bei der Anleger in der Regel ab Erhalt der Einladung bis zum

Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung ihre Stimme abgeben

können. Diese Variante ist aktuell bei neun der 30 Gesellschaften

möglich.

Noch einen Schritt weiter gehen Allianz und Münchener Rück, die

eine direkte Stimmabgabe am Bildschirm anbieten. Die Online-Aktionäre

erscheinen dabei im Teilnehmerverzeichnis und stimmen gleichzeitig

mit den Anteilseignern im Saal ab.

Zum Standard gehört inzwischen die zumindest teilweise Übertragung

der Hauptversammlung im Internet. Bei zwölf DAX-Konzernen können

Aktionäre sogar die komplette Veranstaltung am Bildschirm verfolgen.

Bei den anderen Unternehmen - abgesehen lediglich von Heidelberg

Cement - wird zumindest die Rede des Vorstandschefs per Live-Stream

gesendet.

Die Möglichkeiten einer virtuellen Hauptversammlung sind damit

aber noch nicht ausgeschöpft. So haben die Online-Teilnehmer bislang

bei keinem DAX-Unternehmen ein Rede- und Fragerecht, obwohl dies

zumindest theoretisch juristisch möglich wäre.

Originaltext: Börse Online, G+J Wirtschaftsmedien

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67525

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Pressekontakt:

Renate Daum, Redaktion ,Börse Online'

Tel.: 0 69/15 30 97 -7 72, Fax: 0 69/15 30 97 -7 99

E-Mail: daum.renate@guj.de

www.boerse-online.de

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