😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Presse: Oligarch will von Luxemburg Milliarden für Sanktionen

Veröffentlicht am 22.05.2024, 10:45

MOSKAU (dpa-AFX) - Der russische Oligarch Michail Fridman fordert einem Medienbericht zufolge von der Regierung in Luxemburg einen zweistelligen Milliardenbetrag als Schadenersatz für das Einfrieren seines Vermögens. Fridman habe vorgeschlagen, ihm 15,8 Milliarden Dollar (14,6 Milliarden Euro) Kompensation zu zahlen, um eine "gütliche Einigung" im Sanktionsstreit zu erzielen, berichtete die Moskauer Wirtschaftszeitung "Wedomosti" am Mittwoch. Andernfalls werde er vor Gericht ziehen. Ein Gericht in Luxemburg hatte vor einem Monat EU-Sanktionen gegen Fridman und seinen Geschäftspartner Pjotr Awen für nichtig erklärt.

Die Schadenssumme entspreche dem geschätzten Wert seines eingefrorenen Eigentums, heißt es in dem Bericht. Warum die Summe in Dollar angegeben wird, ist unklar. Fridmans Anwälte sollen die Forderung demnach bereits im Februar übermittelt, aber noch keine Antwort erhalten haben.

Die Argumentation Fridmans ist folgende: Luxemburg habe mit dem Einfrieren des Vermögens gegen einen 1989 zwischen Belgien und Luxemburg einerseits und der Sowjetunion, deren Rechtsnachfolger Russland ist, andererseits geschlossenen Vertrag zum Schutz von Investitionen verstoßen. Luxemburg hatte die Gelder wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingefroren - in Übereinstimmung mit den von der EU erlassenen Sanktionen gegen Russland.

Fridman und Awen haben im April die Aufhebung von zwei Sanktionsentscheidungen der EU erwirkt. Die EU hatte die Strafmaßnahmen damit begründet, dass Fridman und Awen russische Entscheidungsträger finanziell unterstützt und damit die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben hätten. Die Richter entschieden aber, dass diese Vorwürfe nicht hinreichend belegt seien und die Aufnahme in die Schwarze Liste daher ungerechtfertigt sei. Auch wenn sich möglicherweise eine gewisse Nähe der beiden Personen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin bejahen lasse, beweise dies nicht, dass damit Maßnahmen unterstützt würden, die die Ukraine bedrohten.

Allerdings bedeutet die Entscheidung des Gerichts nicht die Aufhebung der Sanktionen. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Zum anderen hat der Rat der EU bereits neue Sanktionsbeschlüsse gegen die beiden Männer erlassen, die zunächst nicht von dem Urteil betroffen sind.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.