MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die 'Süddeutsche Zeitung' zum Bundesverfassungsgericht:
'Wenn es gegen den Terror geht, halten Sicherheitsbehörden das Recht für hinderlich. Indes: Kann man den Rechtsstaat vor dem Terror schützen, in dem man die Regeln des Rechtsstaats auflöst? Zu diesen Regeln gehört seit den Anfangstagen der Bundesrepublik das Gebot, Geheimdienst und Polizei zu trennen. Doch dieser Grundsatz hat seine Grundsätzlichkeit verloren. Das Bundesverfassungsgericht hat dies nun beanstandet, es hat vor der Vermischung von Polizei und Geheimdienst gewarnt. Das Karlsruher Urteil gegen die Antiterrordatei ist daher ein gutes Urteil; aber: es ist wirklich nicht gut genug. Mahnungen aus Karlsruhe genügen nicht mehr.'/ra/DP/jha
'Wenn es gegen den Terror geht, halten Sicherheitsbehörden das Recht für hinderlich. Indes: Kann man den Rechtsstaat vor dem Terror schützen, in dem man die Regeln des Rechtsstaats auflöst? Zu diesen Regeln gehört seit den Anfangstagen der Bundesrepublik das Gebot, Geheimdienst und Polizei zu trennen. Doch dieser Grundsatz hat seine Grundsätzlichkeit verloren. Das Bundesverfassungsgericht hat dies nun beanstandet, es hat vor der Vermischung von Polizei und Geheimdienst gewarnt. Das Karlsruher Urteil gegen die Antiterrordatei ist daher ein gutes Urteil; aber: es ist wirklich nicht gut genug. Mahnungen aus Karlsruhe genügen nicht mehr.'/ra/DP/jha