BONN (dpa-AFX) - Im milliardenschweren "Cum-Ex"-Steuerskandal beginnt vor dem Bonner Landgericht am Montag (10.00 Uhr) ein Strafprozess gegen den bekanntesten Akteur der Aktiendeals. Dem 71-jährigen Anwalt Hanno Berger werden drei Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung im Zeitraum 2007 bis 2013 vorgeworfen. Der Angeklagte soll eine Privatbank zur Aufnahme von "Cum-Ex"-Geschäften bewogen und maßgeblich geholfen haben, die nötigen Strukturen einzurichten. Zudem soll er gutgläubige Investoren eingeworben haben. Dem Fiskus soll damit ein Schaden von 278 Millionen Euro entstanden sein, davon soll auch Berger profitiert haben (Aktenzeichen 62 KLs 2/20).
Der Jurist war früher als Finanzbeamter für die hessische Steuerverwaltung tätig, später wechselte er gewissermaßen die Seiten und war eine Schlüsselfigur bei den "Cum-Ex"-Geschäften, deren Hochphase 2006 begann und 2012 nach einer Gesetzesänderung endete. Berger beriet Banken und reiche Privatinvestoren bei der Konstruktion der Geschäfte, bei denen Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und hergeschoben wurden. Am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren.
Lange war unklar, ob das nur dreiste Abzocke unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke war oder eine Straftat. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass es eine Straftat gewesen war. "Cum-Ex" wird die deutschen Gerichte noch Jahre beschäftigen, eine Vielzahl an Verfahren sind in Vorbereitung. Bisher gab es drei Urteile gegen "Cum-Ex"-Akteure, die allesamt Schuldsprüche waren. Nun kommt Berger an die Reihe.
Der Jurist hatte sich 2012 in die Schweiz abgesetzt - das Oberlandesgericht Frankfurt wertete das als Flucht. Von seinem Exil in einem Bergdorf aus wies Berger die Vorwürfe zurück und sah sich als Opfer eines Justizskandals. Im Februar 2022 wurde er nach Deutschland ausgeliefert, wo er nicht nur in Bonn vor Gericht muss: Am 12. April beginnt vor dem Landgericht Wiesbaden ein weiteres "Cum-Ex"-Verfahren gegen ihn.