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Rechnungshof kritisiert Verlängerung von Kurzarbeit-Regelung

Veröffentlicht am 15.02.2022, 10:41
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrechnungshof kritisiert die geplante Verlängerung von Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld und warnt vor Mitnahmeeffekten. Konjunktur und Arbeitsmarkt hätten sich in den vergangenen Monaten deutlich erholt, schreiben die Prüfer in einer Analyse für den Haushaltsausschuss des Bundestags, über die am Dienstag zuerst das "Handelsblatt" berichtete. "Eine Notwendigkeit, die sehr ausgabeintensiven Sonderregelungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld zum wiederholten Mal zu verlängern, ist daher nicht zu erkennen."

Wegen der Corona-Pandemie waren der Zugang zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld erleichtert und die Leitungen erheblich erweitert worden. Die Bundesregierung will die Sonderregeln nun um drei weitere Monate bis Ende Juni verlängern. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds soll von 24 auf bis zu 28 Monate gestreckt werden.

Nach Ansicht des Rechnungshofs ist allerdings unsicher, ob die Förderung da ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Außerdem habe das Arbeitsministerium die erwarteten Mehrausgaben von rund 450 Millionen Euro nicht schlüssig dargelegt. Das Kurzarbeitergeld sei nicht als längerfristige strukturelle Förderung gedacht. Es bestehe die Gefahr, dass nicht zukunftsfähige Betriebe künstlich am Leben erhalten würden. Außerdem könne es Mitnahmeeffekte geben.

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