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Rechnungshof-Präsidenten fordern: Schuldenbremse einhalten

Veröffentlicht am 25.04.2023, 13:39
© Reuters.

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Rechnungshof-Präsidenten von Bund und Ländern haben die Politik ermahnt, nach der Corona-Pandemie nicht mit immer neuen Begründungen Notlagenkredite aufzunehmen und die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse wieder einzuhalten. "Die Schuldenbremse erlebt seit 2020 eine fortwährende Bewährungsprobe", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Präsidenten, die sie am Dienstag zum Abschluss einer zweitägigen Konferenz in München verabschiedeten.

"Wurde zunächst von Bund und Ländern wegen der Corona-Pandemie von der Möglichkeit, Notlagenkredite aufzunehmen, umfassend Gebrauch gemacht, werden gegenwärtig andere Krisen als Begründung für das Vorliegen einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notsituation herangezogen." Dies erhöhe den Druck auf die öffentlichen Haushalte. Es müssten deshalb die Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung genutzt werden.

"Vielmehr ist die verfassungsrechtliche Schuldenbremse einzuhalten und darf nicht aufgeweicht werden", forderten die Präsidenten der Rechnungshöfe. "Auch eine Umgehung der Schuldenbremse durch Auslagerung der Kreditaufnahme aus den Kernhaushalten, etwa in Fonds, Nebenhaushalten oder andere Konstruktionen, gilt es zu vermeiden."

Zuletzt hatte die Bundesregierung zum Beispiel Strom- und Gaspreisbremsen aus einem Sondertopf neben dem Haushalt finanziert, der mit bis zu 200 Milliarden Euro aus Krediten gefüllt werden sollte. Auch die geplanten 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr laufen nicht über den regulären Ministeriums-Etat.

In der Corona-Krise hatte der Bundestag zur Pandemiebekämpfung die Schuldenbremse ausgesetzt und dies mit der besonderen Notsituation begründet. Solche Notlagenkredite seien "nach den verfassungs- und haushaltsrechtlichen Regeln auf den zwingend zur Bekämpfung der Notlage notwendigen Umfang zu beschränken", betonten die Rechnungshof-Präsidenten. Sie dürften nur in Anspruch genommen werden, wenn sich eine Notlage der Kontrolle des Staates entziehe und die Finanzlage erheblich beeinträchtige. Sie dürften auch nicht auf Vorrat aufgenommen und etwa in Sondervermögen oder Rücklagen geparkt werden.

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