😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP 2: Cosco darf beim Hamburger HHLA-Terminal einsteigen

Veröffentlicht am 10.05.2023, 19:22
Aktualisiert 10.05.2023, 19:30
© Reuters.
HHFGn
-

BERLIN/HAMBURG (dpa-AFX) - Der chinesische Staatskonzern Cosco kann nach monatelangem Streit nun doch knapp 25 Prozent an einem Container-Terminal des Hamburger Hafenbetreibers HHLA übernehmen. Die Bundesregierung habe entschieden, die Minderheitsbeteiligung des chinesischen Unternehmens Cosco Shipping Ports Limited (CSPL) am Container Terminal Tollerort (CTT) freizugeben, teilte die Hamburger Hafen (ETR:HHFGn) und Logistik AG (HHLA) am Mittwoch mit.

"Alle Fragen im Rahmen des Investitionsprüfverfahrens konnten gemeinsam in intensiven, konstruktiven Gesprächen geklärt werden", betonte die HHLA. Die Bundesregierung bestätigte nach eigenen Angaben am Mittwoch in einem Schreiben, "dass die überarbeiteten Kaufverträge im Einklang mit den Bedingungen der Teiluntersagung stehen".

Nun könne die HHLA den Terminal zu einem bevorzugten Umschlagpunkt des langjährigen HHLA-Kunden Cosco ausbauen, wo Ladungsströme zwischen Asien und Europa konzentriert würden, erklärte die HHLA. China ist nach HHLA-Angaben derzeit der größte Handelspartner Deutschlands und des Hamburger Hafens. Rund 30 Prozent der Waren, die im Hamburger Hafen umgeschlagen würden, kämen aus China oder gingen dorthin.

Die Minderheitsbeteiligung von CSPL sichere damit Beschäftigung und stärke Hamburgs nationale und internationale Bedeutung als Logistikstandort sowie die Industrienation Deutschland. Insgesamt hingen rund 1,35 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland von den Häfen ab.

Cosco wollte ursprünglich 35 Prozent der Betriebsgesellschaft der Container Terminal Tollerort GmbH übernehmen. In der Bundesregierung war jedoch ein heftiger politischer Streit entbrannt über die Frage, ob eine chinesische Beteiligung zugelassen werden soll. Das Kabinett beschloss im vergangenen Oktober eine sogenannte Teiluntersagung, die nur einen Anteilserwerb von Cosco unter 25 Prozent zulässt. Ein weitergehender Erwerb oberhalb dieses Schwellenwerts wurde untersagt.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich für den Erwerb ausgesprochen. Innerhalb der Bundesregierung hatte es jedoch heftigen Gegenwind gegeben. Das Außenministerium und andere Ressorts hatten schwere Bedenken zur Entscheidung des Kabinetts geäußert. Der Erwerb erweitere den strategischen Einfluss Chinas auf die deutsche und europäische Transportinfrastruktur sowie die deutsche Abhängigkeit von China unverhältnismäßig, hieß es in einer Protokollerklärung Ende Oktober.

Die Bundesregierung betonte, der HHLA Containerterminal Tollerort gelte inzwischen als Betreiber von kritischer Infrastruktur gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Kabinettsentscheidung von Ende Oktober bleibe bestehen. "Die Teiluntersagung von Herbst 2022 bleibt damit rechtsgültig.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.